Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/10, An der Grotte 39 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt ein Gartenhaus mit 2,76 m Breite, 4,26 m Länge und 2,28 m Höhe zu errichten. Von der Größe her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 543/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Da der Standort des Gartenhauses teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Von Seiten der Verwaltung wird auf die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/15, An der Grotte 37 in Hohenroth hingewiesen, welches sich ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eichen“ befindet (Beschluss vom 06.06.2017).

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/10, An der Grotte 39 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen. Es bestehen keine Einwände gegen den geplanten Standort.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8