Sitzung: 05.10.2020 BHR/010/2020
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 103 in
der Ringstraße 11 in Leutershausen vorgelegt.
Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung
(unter 75 cbm).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ortsbereich Leutershausen“. Da der Standort
des Gartenhauses teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen
dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Von Seiten der Verwaltung wird auf die Zustimmung
zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports außerhalb der
Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 104, Ringstraße 15 in Leutershausen hingewiesen,
welches sich ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsbereich
Leutershausen“ befindet (Beschluss vom 07.04.2004).
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 103, Ringstraße 11 in
Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Überschreitung der Baugrenze mit der
Errichtung des Gerätehauses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |