Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 103 in der Ringstraße 11 in Leutershausen vorgelegt.

 

Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ortsbereich Leutershausen“. Da der Standort des Gartenhauses teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Von Seiten der Verwaltung wird auf die Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 104, Ringstraße 15 in Leutershausen hingewiesen, welches sich ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ befindet (Beschluss vom 07.04.2004).

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 103, Ringstraße 11 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Überschreitung der Baugrenze mit der Errichtung des Gerätehauses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8