In seiner Sitzung am 17.08.2020 hat der Gemeinderat der Ansiedlung einer Photovoltaik-Freiflächen in der Gemarkung Hohenroth grundsätzlich zugestimmt. Der notwendige städtebauliche Vertrag für die Umsetzung des Bauvorhabens, sowie für die Übernahme der Kosten für die notwendige Bauleitplanung, wurde zwischenzeitlich angeschlossen.

 

Wie bereits in der Vorstellung des Projektes erwähnt, liegen die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bayerische Rhön“. Um das Vorhaben verwirklichen zu können müssen die Flächen mit einer Größe von ca. 9 ha aus dem LSG herausgenommen werden.

 

Herauszunehmende Fläche:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Für die Herausnahme braucht es nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss einen formlosen Antrag der Gemeinde Hohenroth an das Landratsamt Rhön-Grabfeld, das dann das Verfahren einleitet.
Nach der fachlichen Stellungnahme verschiedener Träger öffentlicher Belange bedarf es Beschlüsse des Naturschutzbeirats und des Kreistages. Dieses Verfahren wird zwischen sechs und zwölf Monaten dauern.

 

Die Herausnahme von Flächen aus dem LSG bedingt in der Regel, dass Ersatzflächen im gleichen Umfang in des LSG aufgenommen werden. Diese Flächen sind noch nicht bestimmt.

 

Aufgrund der zurzeit starken Dynamik bezüglich der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, ist der Landkreis Rhön-Grabfeld mit dem Nachbarlandkreis Bad Kissingen in Kontakt getreten, um eine einheitliche Vorgehensweisen bei solchen Anlagen im LSG zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob solche Anlagen im LSG auch ohne Änderung des LSG zugelassen werden können.

 

Der Landkreis Rhön-Grabfeld empfiehlt der Gemeinde zur Verfahrensbeschleunigung bereits jetzt vor Abschluss der Abstimmungsgespräche einen Änderungsantrag des LSG zu stellen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth beantragt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 1614, 1615 und 1616, Gemarkung Leutershausen (ca. 9 ha) aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerische Rhön“ wie im Lageplan dargestellt. Die Flächen sind im Rahmen einer Bauleitplanung für den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehen.

 

Im Gegenzug sollen, soweit notwendig, Flächen im gleichen Umfang im Gemarkungsbereich Leutershausen oder Windshausen neu in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden. Geeignete Flächen sind in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern und den zuständigen Fachbehörden festzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16