Sitzung: 12.10.2020 GHR/010/2020
In seiner Sitzung am 17.08.2020 hat der Gemeinderat der Ansiedlung einer
Photovoltaik-Freiflächen in der Gemarkung Hohenroth grundsätzlich zugestimmt.
Der notwendige städtebauliche Vertrag für die Umsetzung des Bauvorhabens, sowie
für die Übernahme der Kosten für die notwendige Bauleitplanung, wurde
zwischenzeitlich angeschlossen.
Wie bereits in der Vorstellung des Projektes erwähnt, liegen die für die
Bebauung vorgesehenen Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bayerische
Rhön“. Um das Vorhaben verwirklichen zu können müssen die Flächen mit einer
Größe von ca. 9 ha aus dem LSG herausgenommen werden.
Herauszunehmende Fläche:
Für die Herausnahme braucht es nach einem entsprechenden
Gemeinderatsbeschluss einen formlosen Antrag der Gemeinde Hohenroth an das
Landratsamt Rhön-Grabfeld, das dann das Verfahren einleitet.
Nach der fachlichen Stellungnahme verschiedener Träger öffentlicher Belange bedarf
es Beschlüsse des Naturschutzbeirats und des Kreistages. Dieses Verfahren wird
zwischen sechs und zwölf Monaten dauern.
Die Herausnahme von Flächen aus dem LSG bedingt in der Regel, dass
Ersatzflächen im gleichen Umfang in des LSG aufgenommen werden. Diese Flächen
sind noch nicht bestimmt.
Aufgrund der zurzeit starken Dynamik bezüglich der Errichtung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen, ist der Landkreis Rhön-Grabfeld mit dem
Nachbarlandkreis Bad Kissingen in Kontakt getreten, um eine einheitliche
Vorgehensweisen bei solchen Anlagen im LSG zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt
ist jedoch noch nicht absehbar, ob solche Anlagen im LSG auch ohne Änderung des
LSG zugelassen werden können.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld empfiehlt der Gemeinde zur
Verfahrensbeschleunigung bereits jetzt vor Abschluss der Abstimmungsgespräche
einen Änderungsantrag des LSG zu stellen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth beantragt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die
Herausnahme der Grundstücke Fl.Nrn. 1614, 1615 und 1616, Gemarkung
Leutershausen (ca. 9 ha) aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerische Rhön“ wie
im Lageplan dargestellt. Die Flächen sind im Rahmen einer Bauleitplanung für
den Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehen.
Im Gegenzug sollen, soweit notwendig, Flächen im gleichen Umfang im
Gemarkungsbereich Leutershausen oder Windshausen neu in das
Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden. Geeignete Flächen sind in
Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern und den zuständigen Fachbehörden
festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |