Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 benötigt die Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung aller Gemeinden.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 fanden Gespräche zwischen dem ersten Bürgermeister als Vorsitzender der NES-Allianz, der Allianzmanagerin der NES-Allianz und der Finanzverwaltung statt. Zudem erhielt die Regierung von Unterfranken im Juli dieses Jahres einen Entwurf der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024.

 

Die bisher gemeldeten städtebaulichen Maßnahmen der NES-Allianz über die Gemeinde Hohenroth waren bislang dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die NES-Allianz unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. In diesem Programm wurden der NES-Allianz Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Die Bedarfsmitteilung erfolgt durch die Gemeinde Hohenroth als Leitkommune der NES-Allianz.

 

Folgende Maßnahme wurde bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegt eine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

 

Beratungsgutscheine für Architektenstunden der NES-Allianz

 

Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen im Jahr 2020 wurde ein erster Schritt hinsichtlich des Themas Innenentwicklung umgesetzt. Mit den Gutscheinen wird die Erstberatung durch einen Architekten aus einem Pool ermöglicht, in der für Bau- und Sanierungsmaßnahmen außerhalb vorhandener Sanierungsgebiete Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen gegeben werden.

 

Die Beratungsgutscheine wurden für alle Mitgliedsgemeinden der NES-Allianz (exkl. Schönau) eingeführt. Einige Beratungsleistungen wurden von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsgemeinden der NES-Allianz bereits in Anspruch genommen. Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 175.000 €.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 in folgendem Umfang zu:

 

Beratungsgutscheine für Architektenstunden der NES-Allianz

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Fördersatz 60 %

Programmjahr 2021                                                                                                            59.000 €

(Programmjahr 2020: 58.000 €, Programmjahr 2022: 58.000 €,

förderfähige Gesamtkosten: ca. 175.000 €)

 

Die Gemeinde Hohenroth verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2021 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2022 - 2024 zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden anteilig von den jeweiligen Gemeinden erstattet (nach Eingang der Fördermittel).