Sitzung: 12.10.2020 GHR/010/2020
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in
verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche
Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr
2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 benötigt die Regierung von
Unterfranken eine Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung aller Gemeinden.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr
2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 fanden Gespräche zwischen dem
ersten Bürgermeister als Vorsitzender der NES-Allianz, der Allianzmanagerin der
NES-Allianz und der Finanzverwaltung statt. Zudem erhielt die Regierung von
Unterfranken im Juli dieses Jahres einen Entwurf der Bedarfsmitteilung
Städtebauförderung 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 – 2024.
Die bisher gemeldeten städtebaulichen Maßnahmen der NES-Allianz über die
Gemeinde Hohenroth waren bislang dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere
Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem im Jahr 2020 eine umfassende
Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der
Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die NES-Allianz unter
Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung nun dem neuen
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere
gestalten“ zugeordnet. In diesem Programm wurden der NES-Allianz
Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten in Aussicht
gestellt.
Die Bedarfsmitteilung erfolgt durch die Gemeinde Hohenroth als Leitkommune
der NES-Allianz.
Folgende Maßnahme wurde bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegt eine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn
vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Beratungsgutscheine
für Architektenstunden der NES-Allianz
Mit der Einführung
von Beratungsgutscheinen im Jahr 2020 wurde ein erster Schritt hinsichtlich des
Themas Innenentwicklung umgesetzt. Mit den Gutscheinen wird die Erstberatung
durch einen Architekten aus einem Pool ermöglicht, in der für Bau- und
Sanierungsmaßnahmen außerhalb vorhandener Sanierungsgebiete
Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen gegeben werden.
Die
Beratungsgutscheine wurden für alle Mitgliedsgemeinden der NES-Allianz (exkl.
Schönau) eingeführt. Einige Beratungsleistungen wurden von den Bürgerinnen und
Bürgern der Mitgliedsgemeinden der NES-Allianz bereits in Anspruch genommen.
Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 175.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum
Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2021 und die
Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 in folgendem Umfang zu:
Beratungsgutscheine
für Architektenstunden der NES-Allianz
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Fördersatz 60 %
Programmjahr
2021 59.000
€
(Programmjahr 2020: 58.000 €, Programmjahr
2022: 58.000 €,
förderfähige Gesamtkosten: ca. 175.000 €)
Die Gemeinde Hohenroth verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel
im Haushalt 2021 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2022 - 2024 zur Verfügung zu
stellen. Die Mittel werden anteilig von den jeweiligen Gemeinden erstattet
(nach Eingang der Fördermittel).