In den Jahren 2017 und 2018 wurde die dritte TV-Inspektion der Ortskanäle aller Ortsteile der Gemeinde Hohenroth durchgeführt. Inzwischen ist die Auswertung durch den Abwasserverband Saale-Lauer abgeschlossen. Ein Sanierungskonzept mit Kostenermittlung wurde erarbeitet.

 

Die Ergebnisse stellt Herr Freund in einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Kosten für eine Sanierung aller Schäden am Kanalnetz – ohne Hausanschlussleitungen – lägen bei ca. 2,45 Mio. Euro brutto, inkl. 10 % Baunebenkosten.

 

Folgende Aspekte sind beim Umgang mit dem Ergebnis der Befahrung der Ortskanäle zu berücksichtigen.

 

1.    Problem der „kleinen Netze“

Bei kleineren Kommunen wurden anders, als in großen Städten, häufig große Teile des Netzes jeweils zur gleichen Zeit gebaut. Der Sanierungsbedarf tritt daher nicht gestaffelt, sondern regelmäßig für größere zusammenhängende Teile des Netzes auf.

 

2.    Technische Zustandsbewertung ohne aktuelle hydraulische Berechnung

Die Ergebnisse der Befahrung beziehen sich ausschließlich auf den optisch wahrnehmbaren äußeren Zustand der Kanäle. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wurde dabei nicht untersucht. Für das bestehende Netz besteht keine Pflicht zur Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit. Allerdings müssen wasserrechtliche Erlaubnisse, z. B. für die einzelnen Baugebiete mit Entwässerung im Trennsystem, regelmäßig neu beantragt werden (z. B. nach 25 Jahren). Dann muss die Hydraulik auf Grundlage der dann gültigen technischen Regelwerke und Bemessungsniederschläge zunächst berechnet werden. Ob und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind, kann Gegenstand von wasserrechtlichen Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt werden.

 

3.    Beschränkung auf Befahrung der Sammler

Im Rahmen der dritten Befahrung der Ortskanäle wurden die Hausanschlussleitungen nicht einbezogen – auch nicht die öffentlichen Teile der Hausanschlussleitungen. Die Kostenschätzung des Abwasserverbands Saale-Lauer stellt für konkrete Straßenzüge daher zunächst jeweils nur eine Teilkostenschätzung in Bezug auf die Gesamtkosten einer Sanierung dar.

 

4.    Sanierungsart und Sanierungszyklen

Die nachfolgende Tabelle liefert einen guten Überblick über die Sanierungsarten und die jeweils zu erwartenden Nutzungsdauern.

 

Tabelle 1: Übersicht der Sanierungsarten (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Sanierungsart

Anwendungsgebiet

Beispiel

Wirtschaftlichkeit

Reparatur

Punktuelle, örtlich begrenzte Schäden

Abdichtung einer Rohrverbindung mit Roboter

-       Geringe Kosten

-       Geringe Nutzungsdauer: ca. 2 – 15 Jahre

Renovierung

Streckenschäden oder zahlreiche Einzelschäden

Auskleidung einer ganzen Haltung mit einem harzgetränkten Glasfaserschlauch

-       Mittlere Kosten

-       Mittlere Nutzungsdauer: ca. 25 – 50 Jahre

Erneuerung

Gesamter Kanal stark geschädigt oder hydraulische Leistungsfähigkeit soll erhöht werden

Erneuerung einer Haltung in offener Bauweise

-       Hohe Kosten

-       Hohe Nutzungsdauer: ca. 50 – 100 Jahre

 

 

Aus den vorgenannten Aspekten ergeben sich unmittelbar folgende Schlussfolgerungen:

Es sollte fortwährend geplant und saniert werden, um Investitionsstaus zu vermeiden und keinen konzentrierten Handlungsdruck zu einem späteren Zeitpunkt zu erzeugen. Zudem trägt eine kontinuierliche Investition in das Kanalnetz zu einer relativ gleichmäßigen Gebührenbelastung für die angeschlossenen Haushalte und Betriebe bei.

 

Die Gemeinde kann mit dem Ergebnis der dritten Befahrung grundsätzlich auf unterschiedliche Weise umgehen:

a)    Die Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen und nur bei konkreten Baumaßnahmen einbezogen.

b)    Die Zustandsbewertung wird in einen Gesamtsanierungsplan für das gesamte Gemeindegebiet überführt, der schrittweise abgearbeitet wird. Bestehende Querschnitte werden weiter genutzt.

c)    Es wird die Aufstellung einer Generalentwässerungsplanung mit hydraulischer Überrechnung für das gesamte Gemeindegebiet in Auftrag gegeben und dann abgearbeitet.

 

Die Tiefbauverwaltung empfiehlt eine kombinierte Vorgehensweise:

Starke Schäden, wie z. B. Einbrüche, Scherbenbildung und größere Risse sollten zeitnah sukzessive behoben werden, um Infiltration und Exfiltration zu verhindern bzw. zu reduzieren. Vor der Sanierung wichtiger Hauptsammler sollte jedoch die Leistungsfähigkeit überprüft werden. Bei Erneuerungen sollte eine geringfügige Überdimensionierung erwogen werden.

Hausanschlüsse sollten anlassbezogen befahren werden, jedoch sollte keine Sammlererneuerung ohne Erneuerung der Hausanschlüsse vollzogen werden.

 

Sofern auf Mittel aus Förderprogrammen zurückgegriffen werden kann, sollte hiervon Gebrauch gemacht werden. Die Gemeinde Hohenroth erfüllt derzeit die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018). Die Programmlaufzeit endet mit Ablauf des Jahres 2021.

Das Sachgebiet Tiefbau empfiehlt die Sanierung der Ortskanäle anzugehen und in einem ersten Schritt dringend erforderliche Renovierungen und Reparaturen bereits im kommenden Jahr vorzunehmen, um die Voraussetzung einer möglichen Förderung nach den RZWas zu erfüllen. Der genaue Umfang der Maßnahme muss in der weiteren Planung noch ermittelt und festgelegt werden. Nach erster Abschätzung erscheint ein Maßnahmenvolumen von ca. 500.000 € inkl. Baunebenkosten im kommenden Jahr umsetzbar.

Notwendige Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 und in der Finanzplanung vorzusehen.

 

Seitens der Finanzverwaltung wird auf das Erfordernis eines gesamttragfähigen Haushaltes hingewiesen.

 

Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das Befahrungsergebnis der Ortskanäle zur Kenntnis und beschließt die Sanierung der dringlichen Schäden am Entwässerungssystem anzugehen. Die Sanierung beschränkt sich zunächst auf die Kanalrenovierung und Reparaturen ausgewählter Haltungen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Planung zu veranlassen, Fördermittel zu beantragen und die Maßnahme – nach Vorliegen eines Finanzierungsplanes (inkl. möglicher Zuwendungen) – auszuschreiben.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf den Haushaltsstellen 0.7000.5100 bzw. 1.7000.9500 einzuplanen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15