Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau einer Holzlagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1596 in Querbachshof 8a im Ortsteil Querbachshof vorgelegt.

 

Der Bauausschuss erteilte in der Sitzung vom 16.03.2020 sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid. Mit Bescheid vom Landratsamt vom 12.05.2020 Nr. 4.1-6024-20200277 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für den Neubau einer Holzlagerhalle in Aussicht gestellt.

 

Die geplante Länge der halboffenen Holzlagerhalle in Holzständerbauweise hat sich zu den Plänen des Vorbescheides geringfügig vergrößert von 7,80 m auf 9,82 m. Die geplante Firsthöhe beträgt nun 5,97 m und die Traufhöhe 4,71 m. Die Holzlagerhalle soll mit naturbelassenen Bretterverschalung von drei Seiten verkleidet werden und eine naturrote Trapezblecheindeckung erhalten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1596 liegt am südlichen Ortsrand von Querbachshof im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen. Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung für den Weiler Querbachshof. Die Zulässigkeit richtet sich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Sonstige Bauvorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Inwieweit Öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Fachbehörden der Bauaufsichtsbehörde (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz, Fachkundige Stelle Wasserrecht u.s.) geprüft.

 

Die westliche Abstandsfläche zum Grundstück Fl. Nr. 1597 liegt zum Teil auf dem Nachbargrundstück. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer liegt dem Bauantrag bei.

 

Die zukünftigen Nachbarn des Grundstücks Fl. Nr. 1597/1 wurden durch die Verwaltung von dem Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt und haben keine Einwände.

 

Für das anfallende Oberflächenwasser ist eine breitflächige Versickerung vorgesehen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Holzlagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1596 in Querbachshof 8a im Ortsteil Querbachshof entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8