Sitzung: 12.10.2020 GHR/010/2020
Die Planungen zum neuen Baugebiet „Burgblick“ können nach Abschluss der archäologischen
Grabungen fortgeführt werden. Es wurden keine relevanten Befunde festgestellt.
Die Flächen wurden ohne Auflagen freigegeben.
Nachdem die Bauleitplanung bereits im Jahr 2017 begonnen wurde und diese
sich aufgrund verschiedener Schwierigkeit (Lärm, Verkehr, usw.) bis jetzt
hingezogen hat, stellt Herr Kirchner vom gleichnamigen Planungsbüro aus
Oerlenbach den aktuellen Planungsstand dem Gemeinderat vor.
Um die Planungen weiterzuführen und zum Abschluss zu bringen, sind vom
Gemeinderat noch folgende Punkte zu entscheiden:
- Verbindliche Festsetzung von Zisternen
zur privaten Regenwassernutzung oder lediglich Aufnahme eines allgemeinen
Hinweises dazu.
2.
Festsetzung von Mehrfamilienhausbebauung für eine
Teilfläche südlich des Erschließungswegs K mit zwei Vollgeschossen und
Staffelgeschoss (II+SG)
mit max. 9 m
Gebäudehöhe.
- Für den vorgesehenen mehrgeschossigen
Wohnungsbau südlich des Straße A, Festsetzung von drei Vollgeschossen und
Staffelgeschoss (III+SG) mit max. 12 m Gebäudehöhe.
- Festsetzung der aus Lärmschutzgründen
nicht mit Wohngebäude bebaubaren Grundstücken südlich des
Ausweichsportplatzes als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Parkanlage“ mit ggf. Parkplätzen.
- Besteht Interesse des Gemeinderates an einer
zentralen Wärmeversorgung?
Zusätzlich wurde im Rahmen einer kontroversen Diskussion über folgende möglichen
Festsetzungen im Bebauungsplan beraten:
- Ausschluss von Schottergärten.
- Einfriedungen zu öffentlichen
Verkehrsflächen und Nachbargrundstücken.
- Entscheidung über den Bau des
Kreisverkehrs.
Im weiteren Verlauf der Beratung wurde auch über die Festsetzung von
Dachformen mit dem Ergebnis diskutiert, dass der Gemeinderat sich mehrheitlich
gegen eine Festsetzung ausgesprochen hat.
Die Entscheidung zu den Festsetzungen der zulässigen Anzahl der
Vollgeschosse (Gebäudehöhe) für die vorgesehene Mehrfamilienhausbebauung (Nr. 2
u. 3) wurde vertagt. Der Gemeinderat wünscht vor der Entscheidung dazu, dass
der tatsächliche Bedarf mit den potenziellen Interessenten abgeklärt werden
soll.
Weiterhin wurden die Möglichkeiten zur Anbindung des Baugebietes an die
Kreisstraße NES 21 beraten. Nach Ansicht der Gemeinderäte ist der Bau eines
Kreisverkehrs für alle Verkehrsteilnehmer die sicherste Variante.
Von Seiten der Gemeinde ist zur Absicherung der Reservierungen eine
Information der Bauwerber mit Darlegung des zeitlichen Horizonts zur
frühestmöglichen Bebauung der Grundstücke vorgesehen. Dabei soll zusätzlich
auch eine Abfrage zu folgenden Themenfeldern erfolgen:
-
Besteht grundsätzlich Interesse an ein zentrales
Wärmeversorgungssystem?
(Dies hat Auswirkungen auf einen evtl. im Rahmen des Bebauungsplanes
festzuschreibenden Benutzungszwangs)
-
Besteht grundsätzlich das Interesse an einer Reihenhausbebauung?
(Bei Interesse könnte eine Reihenhausbebauung, z.B. zwischen den Straße
A und E, im Bebauungsplan festgesetzt werden.)
Weiterhin ist angedacht die Reservierung über die Zahlung einer Kaution
abzusichern. Dies soll den Bauwerbern ebenfalls in diesem Schreiben mitgeteilt
werden. Die Rückantwort soll dazu bis zum 02.11.2020 erfolgen.
Der Abwägung der Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit,
sowie das Fassen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses ist für die Sitzung
im November vorgesehen.
Bezüglich der Nachfrage des Gemeinderates
zum notwendigen Grunderwerb für das Baugebiet teilte Herr Bürgermeister Straub
mit, dass dieser bereits teilweise erfolgt ist. Der Kauf der Restflächen wird
demnächst erfolgen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Festsetzungen bzw. Hinweise in den
Bebauungsplan „Burgblick“ aufzunehmen:
- Festsetzung der aus Lärmschutzgründen
nicht mit Wohngebäuden bebaubaren Grundstücke südlich des
Ausweichsportplatzes als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Parkanlage“ mit ggf. Parkplätzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Ein Gemeinderat war während der Abstimmung nicht anwesend.
- Der Einbau von Zisternen zur privaten
Regenwassernutzung wird als Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen. Die
Mindestgröße der Zisterne soll dabei 9 m³ für Einzelhäuser betragen. Die
sinnvolle Größe der Zisternen für Mehrfamilienhäuser wird vom Planungsbüro
noch ermittelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
- Im Baugebiet soll keine zentrale
Wärmeversorgung etabliert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
- Es werden aus Natur- und Artenschutzgründen
keine Schottergärten zugelassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
16 |
- Einfriedungen zu öffentlichen
Verkehrsflächen werden auf eine maximale
Höhe von 1,20 m festgesetzt. Weitere Regelungen zu Einfriedungen werden
nicht getroffen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
- Der geplante Kreisverkehr zur Anbindung
des südlichen und nördlichen Teils des Baugebietes an die Kreisstraße NES
21 wird weiterverfolgt und soll zur Ausführung kommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |