Die Planungen zum neuen Baugebiet „Burgblick“ können nach Abschluss der archäologischen Grabungen fortgeführt werden. Es wurden keine relevanten Befunde festgestellt. Die Flächen wurden ohne Auflagen freigegeben.

 

Nachdem die Bauleitplanung bereits im Jahr 2017 begonnen wurde und diese sich aufgrund verschiedener Schwierigkeit (Lärm, Verkehr, usw.) bis jetzt hingezogen hat, stellt Herr Kirchner vom gleichnamigen Planungsbüro aus Oerlenbach den aktuellen Planungsstand dem Gemeinderat vor.

 

Um die Planungen weiterzuführen und zum Abschluss zu bringen, sind vom Gemeinderat noch folgende Punkte zu entscheiden:

 

  1. Verbindliche Festsetzung von Zisternen zur privaten Regenwassernutzung oder lediglich Aufnahme eines allgemeinen Hinweises dazu.

 

2.    Festsetzung von Mehrfamilienhausbebauung für eine Teilfläche südlich des Erschließungswegs K mit zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (II+SG)

mit max. 9 m Gebäudehöhe.

 

  1. Für den vorgesehenen mehrgeschossigen Wohnungsbau südlich des Straße A, Festsetzung von drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (III+SG) mit max. 12 m Gebäudehöhe.

 

  1. Festsetzung der aus Lärmschutzgründen nicht mit Wohngebäude bebaubaren Grundstücken südlich des Ausweichsportplatzes als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ mit ggf. Parkplätzen.

 

  1. Besteht Interesse des Gemeinderates an einer zentralen Wärmeversorgung?

 

Zusätzlich wurde im Rahmen einer kontroversen Diskussion über folgende möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan beraten:

 

  1. Ausschluss von Schottergärten.

 

  1. Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücken.

 

  1. Entscheidung über den Bau des Kreisverkehrs.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung wurde auch über die Festsetzung von Dachformen mit dem Ergebnis diskutiert, dass der Gemeinderat sich mehrheitlich gegen eine Festsetzung ausgesprochen hat.

 

Die Entscheidung zu den Festsetzungen der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse (Gebäudehöhe) für die vorgesehene Mehrfamilienhausbebauung (Nr. 2 u. 3) wurde vertagt. Der Gemeinderat wünscht vor der Entscheidung dazu, dass der tatsächliche Bedarf mit den potenziellen Interessenten abgeklärt werden soll.

 

Weiterhin wurden die Möglichkeiten zur Anbindung des Baugebietes an die Kreisstraße NES 21 beraten. Nach Ansicht der Gemeinderäte ist der Bau eines Kreisverkehrs für alle Verkehrsteilnehmer die sicherste Variante.

 

 

Von Seiten der Gemeinde ist zur Absicherung der Reservierungen eine Information der Bauwerber mit Darlegung des zeitlichen Horizonts zur frühestmöglichen Bebauung der Grundstücke vorgesehen. Dabei soll zusätzlich auch eine Abfrage zu folgenden Themenfeldern erfolgen:

 

-       Besteht grundsätzlich Interesse an ein zentrales Wärmeversorgungssystem?

(Dies hat Auswirkungen auf einen evtl. im Rahmen des Bebauungsplanes festzuschreibenden Benutzungszwangs)

 

-       Besteht grundsätzlich das Interesse an einer Reihenhausbebauung?

(Bei Interesse könnte eine Reihenhausbebauung, z.B. zwischen den Straße A und E, im Bebauungsplan festgesetzt werden.)

 

Weiterhin ist angedacht die Reservierung über die Zahlung einer Kaution abzusichern. Dies soll den Bauwerbern ebenfalls in diesem Schreiben mitgeteilt werden. Die Rückantwort soll dazu bis zum 02.11.2020 erfolgen.

 

Der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, sowie das Fassen des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses ist für die Sitzung im November vorgesehen.

 

Bezüglich der Nachfrage des Gemeinderates zum notwendigen Grunderwerb für das Baugebiet teilte Herr Bürgermeister Straub mit, dass dieser bereits teilweise erfolgt ist. Der Kauf der Restflächen wird demnächst erfolgen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Festsetzungen bzw. Hinweise in den Bebauungsplan „Burgblick“ aufzunehmen:

 

 

  1. Festsetzung der aus Lärmschutzgründen nicht mit Wohngebäuden bebaubaren Grundstücke südlich des Ausweichsportplatzes als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ mit ggf. Parkplätzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

Ein Gemeinderat war während der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

  1. Der Einbau von Zisternen zur privaten Regenwassernutzung wird als Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen. Die Mindestgröße der Zisterne soll dabei 9 m³ für Einzelhäuser betragen. Die sinnvolle Größe der Zisternen für Mehrfamilienhäuser wird vom Planungsbüro noch ermittelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

 

  1. Im Baugebiet soll keine zentrale Wärmeversorgung etabliert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

 

  1. Es werden aus Natur- und Artenschutzgründen keine Schottergärten zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

16

 

 

  1. Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen werden auf eine maximale

Höhe von 1,20 m festgesetzt. Weitere Regelungen zu Einfriedungen werden nicht getroffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

 

  1. Der geplante Kreisverkehr zur Anbindung des südlichen und nördlichen Teils des Baugebietes an die Kreisstraße NES 21 wird weiterverfolgt und soll zur Ausführung kommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16