In der nachfolgenden Übersicht werden dem Gemeinderat mögliche Förderansätze mit den jeweiligen Kriterien des Regionalbudgets, der Kleinstunternehmensförderung sowie der Kleinprojekteförderung dargestellt.

 

Anzumerken bleibt vorab, dass aktuell lediglich eine Aussicht auf ein Regionalbudget 2021 besteht, weswegen hier die Kriterien des faktisch bereits abgeschlossenen Förderjahres 2020 abgebildet werden.

 

Daneben darf grundsätzlich mit der Durchführung von Vorhaben noch nicht begonnen worden sein; auch die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Vorhabens sollte gesichert sein, daneben sind ggf. weitere Vorgaben (Vergabegrundsätze, etc.) sowie Ausschlüsse zu beachten.

 

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass eine Kleinstunternehmensförderung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 2.000 vom Amt für Ländliche Entwicklung meist nicht in Aussicht gestellt wird, da diese in der Regel mehr städtisch als ländlich geprägt sind. Ausnahmen sind jedoch möglich.

 

Förderbereich

Regionalbudget

KIeinstunternehmensförderung

Kleinprojekteförderung

Ansprechpartner

NES-Allianz

Amt für Ländliche Entwicklung

Landratsamt

Ziel

Umsetzung

Integriertes

Ländliches

Entwicklungskonzept

Dörfliche Grundversorgung

(durch Kleinstunternehmen

= weniger als 10 Mitarbeiter

und unter 2 Mio. € Jahresumsatz)

Regionalentwicklung

(durch Kleinprojekte

örtlicher neutraler

Vereine/Gruppierungen)

Förderfähige

Gesamtausgaben

Maximal 20.000,00 €

(netto)

Mindestens 10.000,00 €

(für Investitionen)

Über 500,00 €

Fördersatz

50 bis 80 %

(der förderfähigen

Nettokosten)

Bis zu 45 %

Einzelentscheidung

Maximale

Förderung

10.000,00 €

200.000,00 €

1.000,00 €

Mindestzuwendung

(-sbedarf)

1.000,00 €

(siehe oben)

250,00 €

Förderantrag

(mit Anlagen)

Bis 10.03.2020

Laufend beim ALE

Nach Aufruf in lokalen

Medien bis Stichtag

Entscheidung

über Förderung

Ende März 2020

Laufend durch das ALE

Anschließend durch Jury

Projektabschluss

(letzte Rechnung)

Bis 20.09.2020

Entsprechend

Einzelvorgabe

vom ALE

Einzelentscheidung

Einreichung

Verwendungsnachweis

Bis 01.10.2020

Spätestens 4 Wochen

nach Abschluss Projekt

Erhalt Fördergeld

Bis Ende 2020

Einzelentscheidung

Zweckbindung

3 bis 12 Jahre

5 bis 12 Jahre

 

 

Dem Gemeinderat wird dies zur Kenntnis gegeben.