Sitzung: 16.11.2020 GHR/011/2020
In der nachfolgenden Übersicht werden dem Gemeinderat mögliche
Förderansätze mit den jeweiligen Kriterien des Regionalbudgets, der
Kleinstunternehmensförderung sowie der Kleinprojekteförderung dargestellt.
Anzumerken bleibt vorab, dass aktuell lediglich eine Aussicht auf ein
Regionalbudget 2021 besteht, weswegen hier die Kriterien des faktisch bereits
abgeschlossenen Förderjahres 2020 abgebildet werden.
Daneben darf grundsätzlich mit der Durchführung von Vorhaben noch nicht
begonnen worden sein; auch die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Vorhabens
sollte gesichert sein, daneben sind ggf. weitere Vorgaben (Vergabegrundsätze,
etc.) sowie Ausschlüsse zu beachten.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass eine Kleinstunternehmensförderung
in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 2.000 vom Amt für Ländliche
Entwicklung meist nicht in Aussicht gestellt wird, da diese in der Regel mehr
städtisch als ländlich geprägt sind. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Förderbereich |
Regionalbudget |
KIeinstunternehmensförderung |
Kleinprojekteförderung |
Ansprechpartner |
NES-Allianz |
Amt für Ländliche Entwicklung |
Landratsamt |
Ziel |
Umsetzung Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept |
Dörfliche Grundversorgung (durch Kleinstunternehmen = weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) |
Regionalentwicklung (durch Kleinprojekte örtlicher neutraler Vereine/Gruppierungen) |
Förderfähige Gesamtausgaben |
Maximal 20.000,00 € (netto) |
Mindestens 10.000,00 € (für Investitionen) |
Über 500,00 € |
Fördersatz |
50 bis 80 % (der förderfähigen Nettokosten) |
Bis zu 45 % |
Einzelentscheidung |
Maximale Förderung |
10.000,00 € |
200.000,00 € |
1.000,00 € |
Mindestzuwendung (-sbedarf) |
1.000,00 € |
(siehe oben) |
250,00 € |
Förderantrag (mit Anlagen) |
Bis 10.03.2020 |
Laufend beim ALE |
Nach Aufruf in lokalen Medien bis Stichtag |
Entscheidung über Förderung |
Ende März 2020 |
Laufend durch das ALE |
Anschließend durch Jury |
Projektabschluss (letzte Rechnung) |
Bis 20.09.2020 |
Entsprechend Einzelvorgabe vom ALE |
Einzelentscheidung |
Einreichung Verwendungsnachweis |
Bis 01.10.2020 |
Spätestens 4 Wochen nach Abschluss Projekt |
|
Erhalt Fördergeld |
Bis Ende 2020 |
Einzelentscheidung |
|
Zweckbindung |
3 bis 12 Jahre |
5 bis 12 Jahre |
|
Dem Gemeinderat wird dies zur Kenntnis gegeben.