Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Abbruch der baufälligen Scheune und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 133, Hauptstraße 27, Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt die baufällige Scheune abzubrechen. An dessen Stelle soll eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichtet werden. Im Erdgeschoss ist neben der offenen Maschinenhalle eine Waschküche und ein WC mit Dusche vorgesehen. In der oberen Ebene ist ein 39 m² großes Lager geplant, sowie ein Abstellraum, der auch durch einen Zugang vom Wohnhaus und dem Hof erreicht werden kann. Geplant ist ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von ca. 22°. Die Firsthöhe beträgt 8,32 m und die Fristrichtung ist parallel zur Straße vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 133 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Die brandschutzrechtlichen, sowie abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt geprüft.

 

Die Entwässerung wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Bauvorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch der baufälligen Scheune und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 133, Hauptstraße 27 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8