Die Gemeinden können für ihre Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Rechtsgrundlage dafür schaffen sie sich durch eine Kostensatzung.

 

Die bisher rechtsgültige Satzung vom 03.12.2001, welche am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde geprüft, ob diese noch den aktuellen Verhältnissen entspricht und inwieweit der Katalog ausgedehnt oder eingeschränkt werden musste. Grundlage hierfür war unter anderem auch die Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

 

Der Entwurf der Satzung mit den Änderungen ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit sollen die Kostensatzungen für alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale mit dem gleichen Inhalt (Gebührenart, Gebührenhöhe, etc.) neu erlassen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) in der dem Protokoll beigefügten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) vom 03.12.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002, außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16