Sitzung: 15.12.2020 GHR/012/2020
In der Gemeinderatssitzung am 12.10.2020 wurde der Gemeinderat über den
aktuellen Planungsstand des Baugebiets „Burgblick“ durch Herrn Kirchner vom
gleichnamigen Planungsbüro informiert. Im Rahmen dieser Sitzung wurden
verschiedene Festsetzungen, z.B., dass keine Schottergärten zugelassen werden,
beschlossen. Die Beschlussfassung bezüglich der Festsetzung zu den zulässigen
Vollgeschossen (Gebäudehöhe) für Mehrfamilienhäusern wurde vertagt, da zuerst
der tatsächliche Bedarf mit potenziellen Interessenten abgeklärt werden sollte.
In der Sitzung am 16.11.2020 wurde weiterhin durch den Gemeinderat beschlossen,
dass der an die Baugebiete „Veitsberg“ und „Am Sportplatz“ angrenzende Feldweg,
in einer Breite von 2m, nun doch erhalten bleiben soll. Zusätzlich wurden über
die Möglichkeit beraten, den Bau von Staffelgeschossen für den Bau von
Mehrfamilienhäusern zuzulassen. Die Baukörper sollten sich jedoch an die bereits
vorhandene Bebauung in der Raiffeisenstraße anpassen. Ein Beschluss hierzu
wurde jedoch nicht gefasst.
Der tatsächliche Bedarf für Mehrfamilienhausbebauung wurde von Herrn
Bürgermeister Straub zwischenzeitlich abgefragt. Im Ergebnis kann hier
festgestellt werden, dass der Bedarf über den im jetzigen Entwurf vorgesehenen fünf
Grundstücken liegt. Auch die in der Sitzung vom 12.10.2020 vorgeschlagene
Festsetzung für den mehrgeschossigen Wohnungsbau südlich der Straße A
(Kreisstraße NES 21), mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (III+SG) und
einer maximaler Gebäudehöhe von 12m, wird gewünscht.
Um den erhöhten Bedarf an Mehrfamilienhausbebauung zu entsprechen, wurde
in der Sitzung am 12.10.2020 der Vorschlag unterbreitet, für eine Teilfläche
südlich des Erschließungswegs K, eine Abgestufte Mehrfamilienhausbebauung mit
zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (II+SG), mit maximalen Gebäudehöhe von
9m, zuzulassen.
Der Wunsch des Gemeinderates, dass die Baukörper sich an die Tiefe der
vorhandenen Bebauung in der Raiffeisenstraße anpassen soll, kann mit der
Festsetzung einer Baulinie gesteuert werden.
Im angrenzenden Bebauungsplan „Am Sportplatz“ wurde nördlich der
Kreisstraße NES 21 eine verbindliche Baulinie (vgl. Anlage rote Linie)
festgesetzt. Südlich der NES 21 wurde die Baugrenze so gefasst, dass ebenfalls
die Wohnhäuser zurückversetzt gebaut werden mussten (vgl. Anlage blaue Linien).
(Anm. An eine
Baulinie muss zwingend gebaut werden. Bei der Festsetzung von Baugrenzen kann
ich mich innerhalb derer frei bewegen.)
Die Festsetzung einer zurückgesetzten Baulinie, bzw. Baugrenze hätte
zusätzlich zum städtebaulichen Aspekt den Vorteil, dass eine Verbesserung
hinsichtlich der Schallimmissionswerte durch die Kreisstraße NES 21 erzielt
werden könnte.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Tiefe der vorhandenen
Bebauung nicht durch die Festsetzung einer Baulinie, sondern durch Rücknahme
der Baugrenze zu steuern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Festsetzungen im Bebauungsplan
„Burgblick“ aufzunehmen:
- Für die südlich der Straße A
(Kreisstraße NES 21) vorgesehene Mehrfamilienhausbebauung (5 Grundstücke),
wird die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auf drei plus einem
Staffelgeschoss (III+SG) festgesetzt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe
darf 12m nicht überschreiten.
- Um den erhöhten Bedarf an
Mehrfamilienhausbebauung zu befriedigen, wird südlich des
Erschließungsweges K (3 Grundstücke) eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen
plus Staffelgeschoss (II+SG), mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9m,
zugelassen.
- Aus städtebaulicher Sicht und aus
Lärmschutzaspekten, wird südlich der Kreisstraße NES 21 die Baugrenze, in
Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung in der Raiffeisenstraße,
zurückgenommen.
Außerhalb der Baugrenze sind Garagen und Carports zulässig.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
|
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
16 |
