In der Gemeinderatssitzung am 12.10.2020 wurde der Gemeinderat über den aktuellen Planungsstand des Baugebiets „Burgblick“ durch Herrn Kirchner vom gleichnamigen Planungsbüro informiert. Im Rahmen dieser Sitzung wurden verschiedene Festsetzungen, z.B., dass keine Schottergärten zugelassen werden, beschlossen. Die Beschlussfassung bezüglich der Festsetzung zu den zulässigen Vollgeschossen (Gebäudehöhe) für Mehrfamilienhäusern wurde vertagt, da zuerst der tatsächliche Bedarf mit potenziellen Interessenten abgeklärt werden sollte.

 

In der Sitzung am 16.11.2020 wurde weiterhin durch den Gemeinderat beschlossen, dass der an die Baugebiete „Veitsberg“ und „Am Sportplatz“ angrenzende Feldweg, in einer Breite von 2m, nun doch erhalten bleiben soll. Zusätzlich wurden über die Möglichkeit beraten, den Bau von Staffelgeschossen für den Bau von Mehrfamilienhäusern zuzulassen. Die Baukörper sollten sich jedoch an die bereits vorhandene Bebauung in der Raiffeisenstraße anpassen. Ein Beschluss hierzu wurde jedoch nicht gefasst.

 

Der tatsächliche Bedarf für Mehrfamilienhausbebauung wurde von Herrn Bürgermeister Straub zwischenzeitlich abgefragt. Im Ergebnis kann hier festgestellt werden, dass der Bedarf über den im jetzigen Entwurf vorgesehenen fünf Grundstücken liegt. Auch die in der Sitzung vom 12.10.2020 vorgeschlagene Festsetzung für den mehrgeschossigen Wohnungsbau südlich der Straße A (Kreisstraße NES 21), mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (III+SG) und einer maximaler Gebäudehöhe von 12m, wird gewünscht.

 

Um den erhöhten Bedarf an Mehrfamilienhausbebauung zu entsprechen, wurde in der Sitzung am 12.10.2020 der Vorschlag unterbreitet, für eine Teilfläche südlich des Erschließungswegs K, eine Abgestufte Mehrfamilienhausbebauung mit zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (II+SG), mit maximalen Gebäudehöhe von 9m, zuzulassen.

 

Der Wunsch des Gemeinderates, dass die Baukörper sich an die Tiefe der vorhandenen Bebauung in der Raiffeisenstraße anpassen soll, kann mit der Festsetzung einer Baulinie gesteuert werden.

Im angrenzenden Bebauungsplan „Am Sportplatz“ wurde nördlich der Kreisstraße NES 21 eine verbindliche Baulinie (vgl. Anlage rote Linie) festgesetzt. Südlich der NES 21 wurde die Baugrenze so gefasst, dass ebenfalls die Wohnhäuser zurückversetzt gebaut werden mussten (vgl. Anlage blaue Linien).

(Anm. An eine Baulinie muss zwingend gebaut werden. Bei der Festsetzung von Baugrenzen kann ich mich innerhalb derer frei bewegen.)

 

Die Festsetzung einer zurückgesetzten Baulinie, bzw. Baugrenze hätte zusätzlich zum städtebaulichen Aspekt den Vorteil, dass eine Verbesserung hinsichtlich der Schallimmissionswerte durch die Kreisstraße NES 21 erzielt werden könnte.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Tiefe der vorhandenen Bebauung nicht durch die Festsetzung einer Baulinie, sondern durch Rücknahme der Baugrenze zu steuern.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Festsetzungen im Bebauungsplan „Burgblick“ aufzunehmen:

 

  1. Für die südlich der Straße A (Kreisstraße NES 21) vorgesehene Mehrfamilienhausbebauung (5 Grundstücke), wird die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auf drei plus einem Staffelgeschoss (III+SG) festgesetzt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe darf 12m nicht überschreiten.

 

  1. Um den erhöhten Bedarf an Mehrfamilienhausbebauung zu befriedigen, wird südlich des Erschließungsweges K (3 Grundstücke) eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss (II+SG), mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9m, zugelassen.

 

  1. Aus städtebaulicher Sicht und aus Lärmschutzaspekten, wird südlich der Kreisstraße NES 21 die Baugrenze, in Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung in der Raiffeisenstraße, zurückgenommen.
    Außerhalb der Baugrenze sind Garagen und Carports zulässig.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

16