Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Aufstellen eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl. Nr. 247/6, Am Gartenweg 8 in Hohenroth, Leutershausen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen ein Metallgerätehäuschen in anthrazitgrau mit 3,40 Breit, 3,82 m Tiefe und 2,10 m Höhe zu errichten. Das Häuschen soll zum Unterstellen für Spielsachen, Gartenmöbel und evtl. Gartengeräte dienen. Als Standort ist die nördliche Grundstücksecke vorgesehen. Dabei wird ein Abstand von mind. 2 m zum gemeindlichen Feldweg Fl. Nr. 118/3 eingehalten.

 

Von der Größe her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 247/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Da der Standort des Geräteschuppens außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.

 

Der Bauausschuss erteilte im Jahr 2017 im Bebauungsplangebiet „Am Gartenweg“ eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/3.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zum Aufstellen eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl. Nr. 247/6, Am Gartenweg 8 in Leutershausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

 

Die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8