Sitzung: 07.06.2021 BHR/006/2021
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf
isolierte Befreiung zum Aufstellen eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Fl.
Nr. 247/6, Am Gartenweg 8 in Hohenroth, Leutershausen vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigen ein Metallgerätehäuschen in anthrazitgrau
mit 3,40 Breit, 3,82 m Tiefe und 2,10 m Höhe zu errichten. Das Häuschen soll
zum Unterstellen für Spielsachen, Gartenmöbel und evtl. Gartengeräte dienen. Als
Standort ist die nördliche Grundstücksecke vorgesehen. Dabei wird ein Abstand
von mind. 2 m zum gemeindlichen Feldweg Fl. Nr. 118/3 eingehalten.
Von der Größe her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der
Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 247/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Da der Standort des Geräteschuppens außerhalb
der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf
isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.
Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.
Der Bauausschuss erteilte im Jahr 2017 im Bebauungsplangebiet „Am
Gartenweg“ eine Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze auf dem
Grundstück Fl. Nr. 248/3.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Antrag auf isolierte Befreiung zum Aufstellen eines Gartenhäuschens auf dem
Grundstück Fl. Nr. 247/6, Am Gartenweg 8 in Leutershausen entsprechend den
vorgelegten Planskizzen.
Die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
