TOP 1.1

 

Vorstellung des Projektes "Waldkindergarten NES-Allianz"

 

Das Projekt wird mit den Inhalten der beigefügten Präsentation dem Gemeinderat erläutert. Erster Bürgermeister Georg Straub leitet die Vorstellung des Projektes ein und informiert die Anwesenden, dass bereits eine mündliche positive Stellungnahme für die Errichtung eines Waldkindergartens seitens des Landratsamtes in Aussicht gestellt wurde. Nachdem der Hintergrund und das Ziel des Projektes von der Allianzmanagerin Hannah Braungart dargestellt wurden, folgen Informationen zum Standort des Waldkindergartens durch Herrn zweiten Bürgermeister Erwin Kruczek. Die Pädagogik und Rahmenbedingungen eines Waldkindergartens werden von Herrn Lukas Seuffert als Initiator des Projektes erläutert. Weiterhin werden durch Herrn Ersten Bürgermeister Georg Straub die Argumente zur Trägerschaft durch die Gemeinde Hohenroth vorgebracht. Zum Weiteren wird die Finanzierung dargestellt. Abschließend folgt die Zusammenfassung der weiteren geplanten Schritte des Projektes.

 

Die Präsentation zur Vorstellung des Projektes ist Anlage zum Protokoll.

 

 

 

 

TOP 1.2

 

Trägerschaft des Waldkindergartens

 

Die Zielsetzung der Trägerschaft des Waldkindergartens als Angebot der Kommunen der NES-Allianz wird im Rahmen der Vorstellung des Projektes (TOP 1.1) erläutert. Die Trägerschaft i. S. des BayKiBiG wird die Gemeinde Hohenroth übernehmen.

 

 

 

 

TOP 1.3

 

Finanzierung des Waldkindergartens

 

Die grundsätzlichen Abstimmungen zur geplanten Finanzierung des Waldkindergartens wird ebenfalls im Rahmen der Vorstellung des Projektes (TOP 1.1) erläutert. Die Finanzierung erfolgt nach den Vorgaben des BayKiBiG, d. h. ein Finanzierungsanteil des Freistaates Bayern und ein Finanzierungsanteil der Wohnsitzgemeinde des Kindes stellen die Basis auf Grundlage der Buchungsstunden dar. Daneben ist beabsichtigt, dass die beteiligten Kommunen der NES-Allianz für das gemeinsame Projekt der Einrichtung eines Waldkindergartens durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung i. S. des Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in enger Abstimmung mit den beteiligten Kommunen sowie dem Landratsamt (Rechtsaufsicht, Fachberatung Kindergarten) schließen.
In diesem Vertrag werden u. a. Regelungen zur Finanzierung der Ersteinrichtung, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Regierung von Unterfranken gefördert werden soll, eine Regelung zum Defizitausgleich für den laufenden Betrieb und weitere Punkte wie Fragen der Zusammenarbeit und der Laufzeit festgelegt. Das Satzungsrecht soll bei der Gemeinde Hohenroth als künftiger Träger bleiben. Der öffentlich-rechtliche Vertrag in Form einer Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG stellt für die Aufgabe eine rechtlich fundierte Form der Zusammenarbeit dar.

 

 

 

 

Nach der Vorstellung des Projektes einschließlich der Trägerschaft und Finanzierung werden offene Fragen insbesondere zur Zweckvereinbarung (mögliche Alternativen, Laufzeit, Betriebsauflösung, Aufnahme von Kindern aus den beteiligten Gemeinden), zur Einrichtung bzw. Ausstattung (Stromversorgung, Wasserversorgung, Toilette, Fahrzeug) sowie zu den Kosten (förderfähige Kosten, Personalkosten, Elternbeiträge) geklärt.

 

Von Seiten der Jagdgenossenschaft werden Bedenken hinsichtlich des Standortes vorgebracht. Zu den Standorten der Waldplätze und zur Regelung im Falle von Schäden teilt Bürgermeister Georg Straub mit, dass diese Themen im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit der Jagdgenossenschaft festgelegt bzw. vereinbart werden sollen, sobald die positive schriftliche Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt und die weitere Planung des Projektes erfolgen kann.

 

Hinsichtlich der Abwägung zur Trägerschaft werden die Risiken und Probleme eines Vereins sowie die Vorteile einer Trägerschaft durch die Kommune nochmals verdeutlicht.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth verfügt aktuell über ein Angebot von 206 Plätzen für die Kinderbetreuung (davon 150 im Regelbereich) in zwei Einrichtungen (drei Standorte).

 

Ergänzend wird zur Abdeckung des überörtlichen Bedarfs der Kommunen der NES-Allianz ein weiterer Bedarf von 25 Regelplätzen durch die Gemeinde Hohenroth anerkannt. Dieser Bedarf wird als besonderes pädagogisches Angebot als „Waldkindergarten“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1471, Gemarkung Hohenroth, Eckenstraße 36 errichtet.

 

Der Waldkindergarten wird auf Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - BayKiBiG - eingerichtet und in Trägerschaft der Gemeinde Hohenroth betrieben.

 

Der Antrag auf Betriebserlaubnis für die Einrichtung mit einer Kapazität von 25 Regelkindern wird mit dem Entwurf der pädagogischen Konzeption dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Genehmigung vorgelegt. Die Betriebsaufnahme soll am 1. September 2022 erfolgen.

 

Der Waldkindergarten ist ein Gemeinschaftsprojekt der NES-Allianz unter Trägerschaft der Gemeinde Hohenroth. Als Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung gem. Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG - mit den beteiligten Kommunen geschlossen.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wird beauftragt die weiteren Schritte mit den beteiligten Verwaltungen der NES-Allianz sowie dem Landratsamt Rhön-Grabfeld entsprechend abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

16