Sitzung: 12.07.2021 GHR/013/2021
TOP 1.1 |
Vorstellung des Projektes "Waldkindergarten
NES-Allianz"
Das Projekt wird mit den Inhalten der beigefügten Präsentation dem
Gemeinderat erläutert. Erster Bürgermeister Georg Straub leitet die Vorstellung
des Projektes ein und informiert die Anwesenden, dass bereits eine mündliche
positive Stellungnahme für die Errichtung eines Waldkindergartens seitens des
Landratsamtes in Aussicht gestellt wurde. Nachdem der Hintergrund und das Ziel
des Projektes von der Allianzmanagerin Hannah Braungart dargestellt wurden,
folgen Informationen zum Standort des Waldkindergartens durch Herrn zweiten
Bürgermeister Erwin Kruczek. Die Pädagogik und Rahmenbedingungen eines
Waldkindergartens werden von Herrn Lukas Seuffert als Initiator des Projektes
erläutert. Weiterhin werden durch Herrn Ersten Bürgermeister Georg Straub die
Argumente zur Trägerschaft durch die Gemeinde Hohenroth vorgebracht. Zum
Weiteren wird die Finanzierung dargestellt. Abschließend folgt die
Zusammenfassung der weiteren geplanten Schritte des Projektes.
Die Präsentation zur Vorstellung des Projektes ist Anlage zum Protokoll.
TOP 1.2 |
Trägerschaft des Waldkindergartens
Die Zielsetzung der Trägerschaft des Waldkindergartens als Angebot der
Kommunen der NES-Allianz wird im Rahmen der Vorstellung des Projektes (TOP 1.1)
erläutert. Die Trägerschaft i. S. des BayKiBiG wird die Gemeinde Hohenroth
übernehmen.
TOP 1.3 |
Finanzierung des Waldkindergartens
Die grundsätzlichen Abstimmungen zur geplanten Finanzierung des
Waldkindergartens wird ebenfalls im Rahmen der Vorstellung des Projektes (TOP
1.1) erläutert. Die Finanzierung erfolgt nach den Vorgaben des BayKiBiG, d. h.
ein Finanzierungsanteil des Freistaates Bayern und ein Finanzierungsanteil der
Wohnsitzgemeinde des Kindes stellen die Basis auf Grundlage der Buchungsstunden
dar. Daneben ist beabsichtigt, dass die beteiligten Kommunen der NES-Allianz
für das gemeinsame Projekt der Einrichtung eines Waldkindergartens durch
öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung i. S. des Art. 7 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in enger Abstimmung mit den
beteiligten Kommunen sowie dem Landratsamt (Rechtsaufsicht, Fachberatung
Kindergarten) schließen.
In diesem Vertrag werden u. a. Regelungen zur Finanzierung der Ersteinrichtung,
die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Regierung von
Unterfranken gefördert werden soll, eine Regelung zum Defizitausgleich für den
laufenden Betrieb und weitere Punkte wie Fragen der Zusammenarbeit und der
Laufzeit festgelegt. Das Satzungsrecht soll bei der Gemeinde Hohenroth als
künftiger Träger bleiben. Der öffentlich-rechtliche Vertrag in Form einer
Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG stellt für die Aufgabe eine rechtlich
fundierte Form der Zusammenarbeit dar.
Nach der Vorstellung des Projektes einschließlich der Trägerschaft und
Finanzierung werden offene Fragen insbesondere zur Zweckvereinbarung (mögliche
Alternativen, Laufzeit, Betriebsauflösung, Aufnahme von Kindern aus den
beteiligten Gemeinden), zur Einrichtung bzw. Ausstattung (Stromversorgung,
Wasserversorgung, Toilette, Fahrzeug) sowie zu den Kosten (förderfähige Kosten,
Personalkosten, Elternbeiträge) geklärt.
Von Seiten der Jagdgenossenschaft werden Bedenken hinsichtlich des
Standortes vorgebracht. Zu den Standorten der Waldplätze und zur Regelung im
Falle von Schäden teilt Bürgermeister Georg Straub mit, dass diese Themen im
Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit der Jagdgenossenschaft festgelegt bzw.
vereinbart werden sollen, sobald die positive schriftliche Stellungnahme des
Landratsamtes vorliegt und die weitere Planung des Projektes erfolgen kann.
Hinsichtlich der Abwägung zur Trägerschaft werden die Risiken und
Probleme eines Vereins sowie die Vorteile einer Trägerschaft durch die Kommune
nochmals verdeutlicht.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth verfügt aktuell über ein Angebot von 206 Plätzen für
die Kinderbetreuung (davon 150 im Regelbereich) in zwei Einrichtungen (drei
Standorte).
Ergänzend wird zur Abdeckung des überörtlichen Bedarfs der Kommunen der
NES-Allianz ein weiterer Bedarf von 25 Regelplätzen durch die Gemeinde
Hohenroth anerkannt. Dieser Bedarf wird als besonderes pädagogisches Angebot
als „Waldkindergarten“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1471, Gemarkung Hohenroth,
Eckenstraße 36 errichtet.
Der Waldkindergarten wird auf Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs-
und Betreuungsgesetzes - BayKiBiG - eingerichtet und in Trägerschaft der
Gemeinde Hohenroth betrieben.
Der Antrag auf Betriebserlaubnis für die Einrichtung mit einer Kapazität
von 25 Regelkindern wird mit dem Entwurf der pädagogischen Konzeption dem
Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Genehmigung vorgelegt. Die Betriebsaufnahme soll
am 1. September 2022 erfolgen.
Der Waldkindergarten ist ein Gemeinschaftsprojekt der NES-Allianz unter
Trägerschaft der Gemeinde Hohenroth. Als Grundlage der interkommunalen
Zusammenarbeit wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung
gem. Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG - mit den
beteiligten Kommunen geschlossen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wird beauftragt die weiteren
Schritte mit den beteiligten Verwaltungen der NES-Allianz sowie dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld entsprechend abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
16 |