Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 162 im Stadtweg 4 in Windshausen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt in nördlicher Richtung an das bestehende Wohngebäude ein Carport mit einer Fläche von ca. 24 m² anzubauen. Das Carport aus Holzständerbauweise ist mit einem bekiesten Flachdach geplant.

 

Das Grundstück liegt im Innerortsbereich von Windshausen. Das Vorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu behandeln. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Der geplante Anbau wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 162 im Stadtweg 4 in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8