Sitzung: 17.01.2022 BHR/001/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf
Vorbescheid zum Abbruch vorh. Nebengebäude und Scheunen, Sanierung des vorh.
Wohnhauses, Errichtung eines dreigeschossigen und eines zweigeschossigen
Wohnhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 25,
Hauptstraße 8 in Hohenroth vorgelegt.
Mit der Bauvoranfrage möchte der Bauherr die Genehmigungsfähigkeit der
geplanten Bebauung mit den zu erfüllenden Auflagen abklären.
Das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes (im Lageplan BA 1) soll
durch die Aufbringung von 2 Schleppdachgauben ausgebaut werden. Hier sind 3
Mietwohnungen geplant.
Die bestehenden Nebengebäude und Scheune sollen abgebrochen werden.
Anstelle der Scheune ist ein grenzständiges, dreigeschossiges Wohngebäude mit
Pultdach (im Lageplan BA 2) vorgesehen. Hier sollen 3 Mietwohnungen entstehen.
Im westlichen Grundstücksbereich soll ein weiteres grenzständiges,
zweigeschossiges Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten mit Pultdach (im Lageplan
BA 3) errichtet werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 25 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das
geplante Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Die
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Im Rahmen eines Vorbescheides wird nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
und konkret gestellte Fragen behandelt. Die geplante Dachform der beiden neu
geplanten Mehrfamilienhäuser (im Lageplan BA 2 und BA 3) ist in den Skizzen als
Pultdach ausgeführt. Nach Rückfrage beim Antragsteller wurde mitgeteilt, dass
die Dachform wie dargestellt zwar die wirtschaftlichste Alternative wäre,
jedoch nicht zwingend so ausgeführt werden muss.
Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde
geprüft.
Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes sind im Altortbereich die
Richtlinien des Bayerischen Staatministeriums des Innern anzuwenden, die
gemeindliche Stellplatzsatzung gilt im Altortbereich nicht. Für die insgesamt 8
Wohneinheiten sind 8 Stellplätze erforderlich.
Die Nachbarunterschriften wurden noch nicht eingeholt, da nach
Mitteilung des Bauherrn zunächst die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde und
die Genehmigungsfähigkeit durch die Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden soll.
Die Gemeinde Hohenroth befürwortet im Hinblick auf die Innenentwicklung
(„innen vor außen“) grundsätzlich das geplante Bauvorhaben. Die Nachnutzung von
alter bzw. leerstehender Bausubstanz belebt den Ortskern und entspricht dadurch
nicht zuletzt auch dem Grundsatz des Flächensparens und der Nachverdichtung.
Ein weiterer positiver Effekt hierbei ist die effektive Ausnutzung der bereits
vorhandenen gemeindlichen Infrastruktur.
Wenngleich nicht Gegenstand der Voranfrage, wird hinsichtlich der
Erschließung auf folgende Punkte hingewiesen:
Das Grundstück ist über die Hauptstraße erschlossen. Vorhandene
Anschlussleitungen sind zu nutzen. Es ist Sache des Antragstellers die Ver- und
Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück anzupassen und ggf. zu erweitern.
Sofern durch die geplanten Baumaßnahmen eine Veränderung der vorhandenen
öffentlichen Teile der Grundstücksanschlüsse für die Abwasserbeseitigung und
Wasserversorgung nötig wird (Querschnittserweiterung), sind die hierdurch
anfallenden Aufwendungen durch den Bauherrn zu tragen.
Nachdem eine zweite Zufahrt über die Ortsstraße „Hinterm Dorf“ angedacht
ist, sind die der Gemeinde für deren Herstellung anfallenden Kosten durch den
Bauherrn zu tragen.
Dem Bauherrn wird empfohlen, rechtzeitig die Möglichkeiten
zur Anbindung der zusätzlichen Wohngebäude an die Energieversorgung und an die
Infrastruktur für die Telekommunikation bei den jeweiligen Versorgungsträgern
zu erfragen.
Beschluss:
Der beschließende Bau und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch vorh. Nebengebäude und Scheunen,
Sanierung des vorh. Wohnhauses, Errichtung eines dreigeschossigen und eines
zweigeschossigen Wohnhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück
Fl. Nr. 25, Hauptstraße 8 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten
Planskizzen.
Damit sich die beiden Mehrfamilienhäuser (Im Lageplan BA 2 und BA 3)
besser in die umliegende Bebauung einfügen wird als Dachform die Ausführung als
Satteldach, entsprechend des gültigen Bebauungsplans empfohlen.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
