Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch vorh. Nebengebäude und Scheunen, Sanierung des vorh. Wohnhauses, Errichtung eines dreigeschossigen und eines zweigeschossigen Wohnhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 25, Hauptstraße 8 in Hohenroth vorgelegt.

 

Mit der Bauvoranfrage möchte der Bauherr die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Bebauung mit den zu erfüllenden Auflagen abklären.

 

Das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes (im Lageplan BA 1) soll durch die Aufbringung von 2 Schleppdachgauben ausgebaut werden. Hier sind 3 Mietwohnungen geplant.

 

Die bestehenden Nebengebäude und Scheune sollen abgebrochen werden. Anstelle der Scheune ist ein grenzständiges, dreigeschossiges Wohngebäude mit Pultdach (im Lageplan BA 2) vorgesehen. Hier sollen 3 Mietwohnungen entstehen.

 

Im westlichen Grundstücksbereich soll ein weiteres grenzständiges, zweigeschossiges Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten mit Pultdach (im Lageplan BA 3) errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 25 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das geplante Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Im Rahmen eines Vorbescheides wird nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und konkret gestellte Fragen behandelt. Die geplante Dachform der beiden neu geplanten Mehrfamilienhäuser (im Lageplan BA 2 und BA 3) ist in den Skizzen als Pultdach ausgeführt. Nach Rückfrage beim Antragsteller wurde mitgeteilt, dass die Dachform wie dargestellt zwar die wirtschaftlichste Alternative wäre, jedoch nicht zwingend so ausgeführt werden muss.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes sind im Altortbereich die Richtlinien des Bayerischen Staatministeriums des Innern anzuwenden, die gemeindliche Stellplatzsatzung gilt im Altortbereich nicht. Für die insgesamt 8 Wohneinheiten sind 8 Stellplätze erforderlich.

 

Die Nachbarunterschriften wurden noch nicht eingeholt, da nach Mitteilung des Bauherrn zunächst die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde und die Genehmigungsfähigkeit durch die Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden soll.

 

Die Gemeinde Hohenroth befürwortet im Hinblick auf die Innenentwicklung („innen vor außen“) grundsätzlich das geplante Bauvorhaben. Die Nachnutzung von alter bzw. leerstehender Bausubstanz belebt den Ortskern und entspricht dadurch nicht zuletzt auch dem Grundsatz des Flächensparens und der Nachverdichtung. Ein weiterer positiver Effekt hierbei ist die effektive Ausnutzung der bereits vorhandenen gemeindlichen Infrastruktur.

 

Wenngleich nicht Gegenstand der Voranfrage, wird hinsichtlich der Erschließung auf folgende Punkte hingewiesen:

Das Grundstück ist über die Hauptstraße erschlossen. Vorhandene Anschlussleitungen sind zu nutzen. Es ist Sache des Antragstellers die Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück anzupassen und ggf. zu erweitern. Sofern durch die geplanten Baumaßnahmen eine Veränderung der vorhandenen öffentlichen Teile der Grundstücksanschlüsse für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung nötig wird (Querschnittserweiterung), sind die hierdurch anfallenden Aufwendungen durch den Bauherrn zu tragen.

Nachdem eine zweite Zufahrt über die Ortsstraße „Hinterm Dorf“ angedacht ist, sind die der Gemeinde für deren Herstellung anfallenden Kosten durch den Bauherrn zu tragen.

Dem Bauherrn wird empfohlen, rechtzeitig die Möglichkeiten zur Anbindung der zusätzlichen Wohngebäude an die Energieversorgung und an die Infrastruktur für die Telekommunikation bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch vorh. Nebengebäude und Scheunen, Sanierung des vorh. Wohnhauses, Errichtung eines dreigeschossigen und eines zweigeschossigen Wohnhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 25, Hauptstraße 8 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

 

Damit sich die beiden Mehrfamilienhäuser (Im Lageplan BA 2 und BA 3) besser in die umliegende Bebauung einfügen wird als Dachform die Ausführung als Satteldach, entsprechend des gültigen Bebauungsplans empfohlen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8