Sitzung: 17.01.2022 BHR/001/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zum
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 208,
Weinbergstraße 28, Windshausen, Hohenroth vorgelegt.
Der Bauausschuss
erteilte in der Sitzung vom 13.07.2021 sein Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid. Mit Bescheid vom Landratsamt Rhön-Grabfeld vom 26.08.2021 Nr.
4.1-6024-20210774 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für die Dachform
Flachdach in Aussicht gestellt.
Es ist ein
teilunterkellertes, zweigeschossiges Wohngebäude mit einem Flachdach geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 208/0 liegt im sogenannten ungeplanten
Innenbereich im Sinn des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmt sich laut § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob
sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt.
Nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für ein Einfamilienwohnhaus
zwei Stellplätze erforderlich. Diese werden in der Doppelgarage nachgewiesen.
Die angrenzenden Grundstücksnachbarn haben Ihre Zustimmung erteilt.
Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Weinbergstraße. Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung. Die vorhandene Anschlussleitung ist zu nutzen. Insofern ist die angedeutete Anbindung im Eingabeplan falsch dargestellt. Die tatsächliche Lage der Anschlussleitung ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Der vorhandene Grundstücksanschluss ist zu nutzen. Insofern ist die dargestellte Grundstücksanbindung nicht zutreffend. Die tatsächliche Lage der Anschlussleitung ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.
Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen. Das gefasste Niederschlagswasser ist an die Grundstücksentwässerung anzuschließen oder auf dem Grundstück zu versickern, sofern technisch möglich.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im südlichen Teil des Grundstücks mehrere Sparten Dritter verlaufen, die bei der weiteren Planung ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 208 in der Weinbergstraße 28 im Ortsteil Windshausen
entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Die Antragsteller sollen darauf hingewiesen werden, aus
Wasserspargründen, den Einbau einer Zisterne zu bedenken.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
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Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
8 |
