Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 208, Weinbergstraße 28, Windshausen, Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauausschuss erteilte in der Sitzung vom 13.07.2021 sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid. Mit Bescheid vom Landratsamt Rhön-Grabfeld vom 26.08.2021 Nr. 4.1-6024-20210774 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für die Dachform Flachdach in Aussicht gestellt.

 

Es ist ein teilunterkellertes, zweigeschossiges Wohngebäude mit einem Flachdach geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 208/0 liegt im sogenannten ungeplanten Innenbereich im Sinn des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmt sich laut § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für ein Einfamilienwohnhaus zwei Stellplätze erforderlich. Diese werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn haben Ihre Zustimmung erteilt.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Weinbergstraße. Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung. Die vorhandene Anschlussleitung ist zu nutzen. Insofern ist die angedeutete Anbindung im Eingabeplan falsch dargestellt. Die tatsächliche Lage der Anschlussleitung ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Der vorhandene Grundstücksanschluss ist zu nutzen. Insofern ist die dargestellte Grundstücksanbindung nicht zutreffend. Die tatsächliche Lage der Anschlussleitung ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.

Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen. Das gefasste Niederschlagswasser ist an die Grundstücksentwässerung anzuschließen oder auf dem Grundstück zu versickern, sofern technisch möglich.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im südlichen Teil des Grundstücks mehrere Sparten Dritter verlaufen, die bei der weiteren Planung ebenfalls zu berücksichtigen sind.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 208 in der Weinbergstraße 28 im Ortsteil Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Die Antragsteller sollen darauf hingewiesen werden, aus Wasserspargründen, den Einbau einer Zisterne zu bedenken.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8