Sitzung: 17.01.2022 BHR/001/2022
Im Zuge der Errichtung eines Bauhofgebäudes mit Unterstellhalle und
Schüttboxen der Bauhofgemeinschaft Brend-Saale (BauGe) wurden auf den
angrenzenden Fl.Nrn. 589 und 587/2 (herausgemessen aus der Fl.Nr. 587/1) gemäß
Bauantrag die erforderlichen 32 Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Da die beiden
vorgenannten Grundstücke im Besitz der Gemeinde verbleiben sollen, sind die
Stellplätze mittels einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten der BauGe für den
erforderlichen Stellplatznachweis dauerhaft zu sicheren.
Die BauGe entrichtet für die Nutzung der gemeindlichen Grundstücke
jährlich eine Mietzahlung. Daher wird keine weitere Entschädigungszahlung
aufgrund der Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit seitens der Gemeinde
Hohenroth gefordert.
Der Bau- und Verkehrsausschuss wird um Zustimmung zur Eintragung einer
Dienstbarkeit
– Benutzungsrecht für insgesamt 32 Pkw-Stellplätze – zu Gunsten der BauGe für
die Fl.Nrn. 589 sowie 587/2, Gemarkung Hohenroth gemäß beigefügter Bestellung
im Grundbuch gebeten.
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt der Eintragung einer Dienstbarkeit
– Benutzungsrecht für insgesamt 32
Pkw-Stellplätze – zu Gunsten der BauGe für die Fl.Nrn. 589 sowie 587/2,
Gemarkung Hohenroth zu. Hierauf entfallen auf die Fl.Nr. 589 insgesamt 26
Stellplätze und auf die Fl.Nr. 587/2 insgesamt 6 Stellplätze.
Der Erste Bürgermeister wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
