Im Zuge der Errichtung eines Bauhofgebäudes mit Unterstellhalle und Schüttboxen der Bauhofgemeinschaft Brend-Saale (BauGe) wurden auf den angrenzenden Fl.Nrn. 589 und 587/2 (herausgemessen aus der Fl.Nr. 587/1) gemäß Bauantrag die erforderlichen 32 Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Da die beiden vorgenannten Grundstücke im Besitz der Gemeinde verbleiben sollen, sind die Stellplätze mittels einer Grunddienstbarkeit zu Gunsten der BauGe für den erforderlichen Stellplatznachweis dauerhaft zu sicheren.

 

Die BauGe entrichtet für die Nutzung der gemeindlichen Grundstücke jährlich eine Mietzahlung. Daher wird keine weitere Entschädigungszahlung aufgrund der Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit seitens der Gemeinde Hohenroth gefordert.

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss wird um Zustimmung zur Eintragung einer Dienstbarkeit
– Benutzungsrecht für insgesamt 32 Pkw-Stellplätze – zu Gunsten der BauGe für die Fl.Nrn. 589 sowie 587/2, Gemarkung Hohenroth gemäß beigefügter Bestellung im Grundbuch gebeten.


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt der Eintragung einer Dienstbarkeit
– Benutzungsrecht für insgesamt 32 Pkw-Stellplätze – zu Gunsten der BauGe für die Fl.Nrn. 589 sowie 587/2, Gemarkung Hohenroth zu. Hierauf entfallen auf die Fl.Nr. 589 insgesamt 26 Stellplätze und auf die Fl.Nr. 587/2 insgesamt 6 Stellplätze.

 

Der Erste Bürgermeister wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8