Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird der Bauantrag zum Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1719/6 in der Raiffeisenstraße 24 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Dieser enthält unter anderem folgende textliche Festsetzungen:

 

Für Gebäude ist in diesem Bereich des Bebauungsplanes die Dachform Satteldach und 2 Vollgeschosse mit einer max. Dachneigung von 28° - 35° festgesetzt. Beantragt wird ein zweigeschossiger Anbau mit Flachdach, insbesondere aus dem Grund, dass die Fenster der Wohnung im Dachgeschoss frei bleiben sollen um die Belichtung der Wohnung im Dachgeschoss nicht zu beeinträchtigen.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze in südöstlicher Richtung wird mit dem Anbau um ca. 1,5 m überschritten. Als Begründung wird angegeben, dass die notwendige Anzahl an Kinderzimmern sonst nicht erreicht werden kann.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Dachform des Hauptgebäudes den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht. Durch die Lage des Anbaus im hinteren Bereich des Grundstücks und da es sich um einen untergeordneten Bereich des Gebäudes handelt können die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt werden.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Der geplante Anbau wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen gemeindlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Sofern noch kein Kontrollschacht auf dem Grundstück vorhanden ist, ist durch den Bauherrn auf dem Grundstück ein begehbarer Kontrollschacht mit offenem Gerinne herzustellen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1719/6 in der Raiffeisenstraße 24 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss stimmt den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 der BayBO für die abweichende Dachform, Dachneigung des Anbaus und der Überschreitung der Baugrenze zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

0