Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 178 in der Bergstraße 55 in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 178 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine talseitige zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von 6,00 m, eine bergseitige eingeschossige Bebauung sowie ein Kniestockhöhe von 50 cm vor. Als Dachform ist in diesem Bereich Satteldach mit einer Dachneigung von 28 – 32° festgelegt. Außerdem enthält der Bebauungsplan eine südliche Baugrenze. Des Weiteren sieht der Bebauungsplan hier eine Doppelhausbebauung mit dem Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 177 vor.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze um 1,25 m in südliche Richtung, der abweichenden Dachneigung von 45°, der talseitigen Traufhöhe von ca. 1,43 m, der Überschreitung der Kniestockhöhe mit 1,03 cm und der Ausführung als Einzelhaus erforderlich.

 

Die erforderlichen vier Kfz-Stellplätze werden durch den Stellplatz in der Garage, dem Carport und den zwei Stellplätzen vor dem Haus nachgewiesen.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde anhand der vorgelegten Planunterlagen geprüft.

 

Die Nachbarn haben durch Unterschriftenleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Bergstraße“. Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und möglichst nahe an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.

 

Ein Entwässerungsplan ist der Eingabeplanung lediglich als Schemaplan beigefügt und enthält keinerlei Höhenangaben. Die Planung sieht eine Versickerung des Oberflächenwassers mit zwischengeschalteter Zisterne vor. Die ausreichende Dimensionierung der Versickerungsanlage ist durch die Bauherren sicher zu stellen. Das Schmutzwasser soll dem Mischwasserkanal zugeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach erster Einschätzung eine Entwässerung im Freispiegel voraussichtlich nicht möglich sein wird.

 

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 178 in der Bergstraße 55 in Leutershausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze um 1,25 m in südliche Richtung, der abweichenden Dachneigung von 45°, der talseitigen Traufhöhe von ca. 1,43 m, der Überschreitung der Kniestockhöhe mit 1,03 cm und der Ausführung als Einzelhaus wird zugestimmt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7