Sitzung: 12.09.2022 BHR/009/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zur
Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 24/1 im Talweg 2a im
Ortsteil Windshausen vorgelegt.
Bei der geplanten Garage handelt es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies
Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b) der Bayerischen Bauordnung. Soweit ein verfahrensfreies Vorhaben jedoch im
Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Maßnahmen (hier: Wohnhausneubau)
steht, erstreckt sich die Genehmigungspflicht auch auf dieses.
Das Grundstück Fl. Nr. 24/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Lange Eller“. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, da für das Baugrundstück kein
Bauplatz festgesetzt wurde.
Im Bauantrag für das Wohnhaus waren an der für die Garagen vorgesehenen
Stelle nicht überdachte Stellplätze vorgesehen.
Abstandsflächenrechtliche Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde.
Die Bauherren haben erfolglos versucht die Nachbarunterschriften
einzuholen. Die Nachbarbeteiligung wird durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Das Grundstück ist erschlossen.
Im Eingabeplan
sind keinerlei Angaben zur Entwässerung vorhanden.
Das Dachflächenwasser ist der Grundstücksentwässerung zuzuführen oder –
sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.
Die Ausgestaltung
der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen ebenfalls nicht ersichtlich. Aus dem
Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet
werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist
anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der
Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem
Grundstück zu versickern.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 24/1
im Talweg 2a im Ortsteil Windshausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Der erforderlichen Befreiung für die Errichtung der Garage wird zugestimmt.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |