Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 24/1 im Talweg 2a im Ortsteil Windshausen vorgelegt.

 

Bei der geplanten Garage handelt es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b) der Bayerischen Bauordnung. Soweit ein verfahrensfreies Vorhaben jedoch im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Maßnahmen (hier: Wohnhausneubau) steht, erstreckt sich die Genehmigungspflicht auch auf dieses.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 24/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lange Eller“. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, da für das Baugrundstück kein Bauplatz festgesetzt wurde.

 

Im Bauantrag für das Wohnhaus waren an der für die Garagen vorgesehenen Stelle nicht überdachte Stellplätze vorgesehen.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde.

 

Die Bauherren haben erfolglos versucht die Nachbarunterschriften einzuholen. Die Nachbarbeteiligung wird durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

 

Das Grundstück ist erschlossen.

Im Eingabeplan sind keinerlei Angaben zur Entwässerung vorhanden.

Das Dachflächenwasser ist der Grundstücksentwässerung zuzuführen oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

Die Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen ebenfalls nicht ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 24/1 im Talweg 2a im Ortsteil Windshausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen. Der erforderlichen Befreiung für die Errichtung der Garage wird zugestimmt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7