Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zur Sanierung eines vorhandenen Wohnhauses mit Errichtung von zwei Gauben, Errichtung eines Anbaus und Balkon, Abbruch von 4 Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 25 in der Hauptstraße 8 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das geplante Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes sind im Altortbereich für Wohngebäude die Anlage 1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung anzuwenden. Für Mehrfamilienwohnhäuser ist 1 Stellplatz  bis 59 m² Wohnfl./Wohnung, 1,5  Stpl. 60m² bis 89m² Wohnfl./Wohnung und 2,0  Stpl. ab 90 m² Wohnfl./Wohnung festgelegt. Es sind 5,5 Stellplätze nachzuweisen. Im Hof sind 6 Stellplätze vorgesehen.

 

Die angrenzenden Nachbarn der Fl. Nrn. 25/1, 27, 28/1 und 29 haben dem Vorhaben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen zugestimmt. Die nachbarrechtlichen Belange prüft die Bauaufsichtsbehörde.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die „Hauptstraße“.

Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Für das Anwesen existiert ein privater Kontrollschacht im Gehweg (Gestattungsvertrag mit Vorbesitzer liegt vor). Der vorhandene Grundstücksanschluss ist zu nutzen. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden.

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Sanierung eines vorhandenen Wohnhauses mit Errichtung von zwei Gauben, Errichtung eines Anbaus und Balkon, Abbruch von 4 Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 25 in der Hauptstraße 8 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7