Sitzung: 12.09.2022 BHR/009/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zur Sanierung eines vorhandenen Wohnhauses mit Errichtung von zwei Gauben, Errichtung eines Anbaus und Balkon, Abbruch von 4 Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 25 in der Hauptstraße 8 in Hohenroth vorgelegt.
Das Grundstück liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das geplante
Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild
darf nicht beeinträchtigt werden.
Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes sind im Altortbereich für
Wohngebäude die Anlage 1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung anzuwenden. Für
Mehrfamilienwohnhäuser ist 1 Stellplatz bis 59 m² Wohnfl./Wohnung, 1,5 Stpl. 60m² bis 89m² Wohnfl./Wohnung und
2,0 Stpl. ab 90 m² Wohnfl./Wohnung
festgelegt. Es sind 5,5 Stellplätze nachzuweisen. Im Hof sind 6 Stellplätze
vorgesehen.
Die angrenzenden Nachbarn der Fl. Nrn. 25/1, 27, 28/1 und 29 haben dem
Vorhaben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen zugestimmt. Die
nachbarrechtlichen Belange prüft die Bauaufsichtsbehörde.
Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die
„Hauptstraße“.
Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen
an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich. Die
Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Für das Anwesen existiert ein privater
Kontrollschacht im Gehweg (Gestattungsvertrag mit Vorbesitzer liegt vor). Der
vorhandene Grundstücksanschluss ist zu nutzen. Grund-, Drän-, Kühl- und
Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden.
Die genaue
Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus
dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen
geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet
wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der
Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem
Grundstück zu versickern.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Bauantrag zur Sanierung eines vorhandenen Wohnhauses mit Errichtung
von zwei Gauben, Errichtung eines Anbaus und Balkon, Abbruch von 4
Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 25 in der Hauptstraße 8 in Hohenroth
entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |