Sitzung: 19.09.2022 GHR/009/2022
Die Sporthalle in Hohenroth wurde im Hinblick auf mittelfristig
notwendige Sanierungsmaßnahmen hin untersucht und ein Maßnahmenkatalog mit
Kostenrahmen erstellt.
Folgende Maßnahmen erscheinen insbesondere auch hinsichtlich der
Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich:
- Erneuerung der Fenster in der Halle in ballwurfsicherer Ausführung.
Die Fenster sollen so ausgeführt werden, dass der Rauchabzug des
Versammlungsraumes über die Fenster gewährleistet ist.
- Ballwurfsichere Wandverkleidung an den Giebelflächen innen
- Erneuerung bzw. Aufrüstung der Fluchttüren
- Zusätzliche Fluchttür aus dem Nebenraum (Stuhllager)
- Einbau eines barrierefreien WCs
- Erneuerung der Pumpen, Armaturen und Regelungstechnik der Heizung
- Erneuerung der Beleuchtung in der Halle (LED)
- Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung
- Außenrampe zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes
- Verbesserung der Wärmedämmungseigenschaften von Außenwänden und Dach
- Montage einer Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Die überschlägig ermittelten Kosten betragen einschließlich Nebenkosten
ca. 1,5 Mio. € brutto; ein geringerer Umfang erscheint auch wegen des
Regelförderbetrages von mindestens 1 Mio. € wenig zielführend.
Die Sanierung der Sporthalle könnte ggf. über das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
(Projektaufruf 2022) gefördert werden.
Die Bewertung der Maßnahme im Interessenbekundungsverfahren – das
Projektskizzenformular mit Anlagen muss dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) bis 30.09.2022 (und dem für die Städtebauförderung
zuständigen Landesministerium bis 23.09.2022) vorgelegt worden sein – ist indes
kaum abschätzbar.
Die mögliche Förderung selbst erfolgt als Projektförderung im Wege der
Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen
Ausgaben für Kommunen in Haushaltsnotlage – eine Bestätigung der
Letztgenannten vom Landratsamt liegt bereits vor.
Aktuell schiene ein Förderbetrag von ca. 1 Mio. € vorstellbar; unter dieser Voraussetzung bedürfte es noch
gemeindlicher Eigenmittel von rd. 500 T€
(da nicht alle Kosten auch förderfähig sein dürften).
Seitens der Finanzverwaltung wird schließlich noch eindringlich darauf
hingewiesen, dass eine derartige Maßnahme im Gesamtkontext des gemeindlichen
Haushaltes aktuell – insbesondere in Anbetracht des zu erbringenden
Eigenanteils – nicht darstellbar erscheint; dabei sollte nicht nur das Vorhaben
für sich betrachtet, sondern auch mögliche Verdrängungsaspekte anderer
(womöglich höher priorisierter) Maßnahmen in die Überlegungen mit einbezogen
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, mit der Sanierung der Sporthalle
aktuell nicht an einem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen zu wollen und
stellt die Maßnahme vorerst auf unbestimmte Zeit zurück.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |