Sitzung: 27.02.2023 GHR/002/2023
Folgende
Festlegungen wurden bisher getroffen:
1. Umnutzung einer Teilfläche als Hort
Auf Grundlage des
ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder hat der Gemeinderat bereits am 13.05.2019 einen Bedarf von 110
Hortplätzen anerkannt und beschlossen. Zwischenzeitlich ist die Übergangslösung
mit einer Platzkapazität von 75 Kindern seit Beginn des Schuljahres 2022/2023
in den modularen Räumlichkeiten am Sportplatz unter Trägerschaft der gfi
Schweinfurt in Betrieb.
Diesbezüglich
fanden nach der Sitzung im Oktober 2022 nochmal Gespräche mit dem Jugendamt
sowie dem staatlichen Schulamt statt, um zu erörtern, welche Betreuungsform am
besten für den Schulstandort Hohenroth geeignet ist. Neben einer Hortbetreuung
sind u. a. schulische Angebote, wie (verlängerte) Mittagsbetreuung oder eine
Ganztagsschule, gleichermaßen rechtsanspruchserfüllend. Sämtliche
Betreuungsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile. Unter Abwägung
dieser kann im Ergebnis festgehalten werden, dass ein Schülerhort v. a. hinsichtlich
der pädagogischen Ausrichtung und aufgrund der bisherigen Erfahrungen die beste
Lösung für die Gemeinde Hohenroth darstellt.
Nach Abschluss der
Sanierung des 3. BA sollen die Hortbetreuungsräume im Obergeschoss mit einer
Kapazität von 110 Plätzen eingerichtet werden. Eine Förderung der
Generalsanierung ist nach Art. 10 FAG für Kinderbetreuungseinrichtungen
möglich. Weitere Abstimmungen sind dazu auf Grundlage des zu erarbeitenden
Raumprogrammes mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld und der Regierung von Unterfranken
notwendig.
Aufgrund der
angespannten Haushaltssituation der Gemeinde Hohenroth wird aus den Reihen des
Gemeinderates erfragt, ob eine Unterbringung eines der o. g. Angebote in das
bestehende Schulgebäude denkbar wäre. Bürgermeister und Schulleiterin erläutern
dem Gremium diesbezüglich, dass sämtliche Optionen bei den genannten
Besprechungen geprüft worden seien. Das Bestandsgebäude sei lediglich für den
Schulbetrieb und eine entsprechende Anzahl von Schülerinnen und Schülern
ausgelegt und für weitere Nutzungen – wie etwa einem Hort – u. a. aufgrund
fehlender Freispiel- und Ruheräumlichkeiten, welche in allen Betreuungsformen
zwingend erforderlich seien, nicht geeignet.
2. Umnutzung einer Teilfläche als Krippe
Die vorhandenen
Räumlichkeiten wurden zusammen mit dem Jugendamt in Augenschein genommen und
die Möglichkeit einer (Teil-)Unterbringung der Kinderkrippe des Hauses für
Kinder wurde erörtert. Für Kleinkinder bis zu drei Jahren bestehen besondere
pädagogische und räumliche Anforderungen. Aus räumlicher Sicht wäre eine
Unterbringung grundsätzlich zwar möglich, jedoch nur bei Verteilung der Räume
auf Erd- und Obergeschoss und Erschließung mittels eines Aufzugs. In
Kombination mit dem Schul- und Hortbetrieb und insbesondere mangels geeigneter Außenspielfläche
speziell für die Kleinkinder stellt sich eine Umsetzung unrealistisch dar und
wird seitens des Jugendamtes nicht befürwortet.
Auf Nachfrage
ergänzt erster Bürgermeister Straub, dass mit einer nur teilweisen Auslagerung
der Krippe bzw. eines Umzugs der Außenstelle aus den modularen Räumlichkeiten
in den 3. BA kein Mehrwert erzielt würde, da Ziel war, auch den Regelbereich
des Hauses für Kinder in Hohenroth durch eine Auslagerung zu entzerren. Durch
die nahende Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahme in Windshausen in
Kombination mit der Außenstelle, die zwar nicht das Optimum aber eine mehr als
nur zweckmäßige Lösung darstelle, seien aktuell ausreichend Krippenplätze in
der Gesamtgemeinde vorhanden.
3. Räume für Senioren oder alternative Nutzungen
Der genaue Umfang
ist noch zu definieren, insbesondere sind die gemeinsamen Nutzungsbereiche mit
dem Hort, wie Speisesaal und evtl. einem gemeinsamen Aufenthaltsbereich
festzulegen. Es ist von einer Nutzfläche von ca. 160 m² auszugehen.
Als Förderansatz
wäre eine LEADER-Förderung denkbar. Weitere Abstimmungen über den Umfang
müssten nach Erarbeitung des Raumkonzeptes mit der LEADER-Stelle besprochen
werden. Darüber hinaus sind keine Förderprogramme verfügbar.
4. Unterbringung einer gemeinsamen Großküche für
gemeindliche und sonstige Einrichtungen (ca. 250 m²)
Folgende
Einrichtungen könnten mit Essen versorgt werden:
Edmund-Grom-Grund-
und Mittelschule
Haus für Kinder
Hohenroth
Haus für Kinder
Windshausen
Senioren
Irena-Sendler-Schule
Lebenshilfe
5. Ferienbetreuung für Kindertageseinrichtungen und
Grundschüler
Diese Anforderung ist
mit Ausnahme von maximal bis zu 30 Schließtagen pro Jahr und Einrichtung sowohl
bei den Kindertageseinrichtungen wie auch im Hortangebot für Grundschüler
enthalten. Nähere Festlegungen erfolgen über die Betreuungskonzepte der
Einrichtungen.
6. Zusammenfassung
Die zur Verfügung
stehende Nutzfläche des 3. BA beträgt bei einer Sanierung des Bestandsgebäudes ca.
1.300 m². Nach einem ersten überschlägigen Kostenansatz kann unter
Berücksichtigung der aktuellen Baupreisentwicklungstendenzen von einem Baukostenrahmen
(KGR 200-700) in Höhe von ca. 5 Mio. € ausgegangen werden.
Die weiteren
Planungsschritte mit Klärung des Förderszenarios sollten jetzt vorangebracht
werden, da die vorhergehenden Bauabschnitte mit dem Ersatzneubau der Grund- und
Mittelschule und der Schulturnhalle abgeschlossen sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den BA 3 der Generalsanierung der
Edmund-Grom Grund- und Mittelschule Hohenroth für die Nutzungen wie im
Sachverhalt erläutert durchzuführen. Das Sachgebiet Hochbau der VG Bad Neustadt
wird beauftragt, für die Planungsleistungen, für die es notwendig ist, Angebote
für die Durchführung von VgV-Verfahren einzuholen. Für die Planungsleistungen, für
die ein VgV-Verfahren nicht notwendig ist, sollen Honorarangebote von Fachplanern
eingeholt werden.
Ziel ist auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, die Bausubstanz des 3. BA
zu erhalten, sofern die im Planungsprozess notwendigen Untersuchungen des
Bestandes (z. B. Brandschutz) im Hinblick auf die geplante künftige Nutzung, keine
anderweitigen Erkenntnisse bringen.
Die weitere Planung ist auf folgende Nutzungsanforderungen abzustimmen:
1.
Im Obergeschoss soll das notwendige Raumprogramm
für die Hortbetreuung mit einer Kapazität von 110 Plätzen dargestellt werden.
2.
Im Erdgeschoss soll ein Bereich für Senioren oder
alternative Nutzungen im Umfang von rd. 160 m² entstehen.
3.
Im Erdgeschoss ist die Einrichtung einer
bedarfsgerechten Industrieküche zu planen. Die alte Aula soll als Mensa genutzt
werden. Hierzu ist ein Betriebs- und Trägerkonzept zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
14 |
Gemeinderatsmitglied Natalia Floth ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch
nicht anwesend.