Der Gemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 15.03.2021 (TOP 8) mit den weiteren Planungen zum 3. Bauabschnitt (BA) der Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule mit verschiedenen Nutzungsanforderungen befasst. Eine weitere Beratung wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2022 (TOP 3) zurückgestellt, da zunächst geprüft werden sollte, ob eine (Teil-)Unterbringung der Kinderkrippe des Hauses für Kinder in der Schule möglich wäre. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der erste Bürgermeister deshalb Frau Susanne Kolb, Rektorin der Schule, sowie Herrn Franz-Josef Schmitt, Architekt und Leiter der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt.

 

Folgende Festlegungen wurden bisher getroffen:

 

1.    Umnutzung einer Teilfläche als Hort

 

Auf Grundlage des ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat der Gemeinderat bereits am 13.05.2019 einen Bedarf von 110 Hortplätzen anerkannt und beschlossen. Zwischenzeitlich ist die Übergangslösung mit einer Platzkapazität von 75 Kindern seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 in den modularen Räumlichkeiten am Sportplatz unter Trägerschaft der gfi Schweinfurt in Betrieb.

 

Diesbezüglich fanden nach der Sitzung im Oktober 2022 nochmal Gespräche mit dem Jugendamt sowie dem staatlichen Schulamt statt, um zu erörtern, welche Betreuungsform am besten für den Schulstandort Hohenroth geeignet ist. Neben einer Hortbetreuung sind u. a. schulische Angebote, wie (verlängerte) Mittagsbetreuung oder eine Ganztagsschule, gleichermaßen rechtsanspruchserfüllend. Sämtliche Betreuungsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile. Unter Abwägung dieser kann im Ergebnis festgehalten werden, dass ein Schülerhort v. a. hinsichtlich der pädagogischen Ausrichtung und aufgrund der bisherigen Erfahrungen die beste Lösung für die Gemeinde Hohenroth darstellt.

 

Nach Abschluss der Sanierung des 3. BA sollen die Hortbetreuungsräume im Obergeschoss mit einer Kapazität von 110 Plätzen eingerichtet werden. Eine Förderung der Generalsanierung ist nach Art. 10 FAG für Kinderbetreuungseinrichtungen möglich. Weitere Abstimmungen sind dazu auf Grundlage des zu erarbeitenden Raumprogrammes mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld und der Regierung von Unterfranken notwendig.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde Hohenroth wird aus den Reihen des Gemeinderates erfragt, ob eine Unterbringung eines der o. g. Angebote in das bestehende Schulgebäude denkbar wäre. Bürgermeister und Schulleiterin erläutern dem Gremium diesbezüglich, dass sämtliche Optionen bei den genannten Besprechungen geprüft worden seien. Das Bestandsgebäude sei lediglich für den Schulbetrieb und eine entsprechende Anzahl von Schülerinnen und Schülern ausgelegt und für weitere Nutzungen – wie etwa einem Hort – u. a. aufgrund fehlender Freispiel- und Ruheräumlichkeiten, welche in allen Betreuungsformen zwingend erforderlich seien, nicht geeignet.

 

2.    Umnutzung einer Teilfläche als Krippe

 

Die vorhandenen Räumlichkeiten wurden zusammen mit dem Jugendamt in Augenschein genommen und die Möglichkeit einer (Teil-)Unterbringung der Kinderkrippe des Hauses für Kinder wurde erörtert. Für Kleinkinder bis zu drei Jahren bestehen besondere pädagogische und räumliche Anforderungen. Aus räumlicher Sicht wäre eine Unterbringung grundsätzlich zwar möglich, jedoch nur bei Verteilung der Räume auf Erd- und Obergeschoss und Erschließung mittels eines Aufzugs. In Kombination mit dem Schul- und Hortbetrieb und insbesondere mangels geeigneter Außenspielfläche speziell für die Kleinkinder stellt sich eine Umsetzung unrealistisch dar und wird seitens des Jugendamtes nicht befürwortet.

 

Auf Nachfrage ergänzt erster Bürgermeister Straub, dass mit einer nur teilweisen Auslagerung der Krippe bzw. eines Umzugs der Außenstelle aus den modularen Räumlichkeiten in den 3. BA kein Mehrwert erzielt würde, da Ziel war, auch den Regelbereich des Hauses für Kinder in Hohenroth durch eine Auslagerung zu entzerren. Durch die nahende Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahme in Windshausen in Kombination mit der Außenstelle, die zwar nicht das Optimum aber eine mehr als nur zweckmäßige Lösung darstelle, seien aktuell ausreichend Krippenplätze in der Gesamtgemeinde vorhanden.

 

3.    Räume für Senioren oder alternative Nutzungen

 

Der genaue Umfang ist noch zu definieren, insbesondere sind die gemeinsamen Nutzungsbereiche mit dem Hort, wie Speisesaal und evtl. einem gemeinsamen Aufenthaltsbereich festzulegen. Es ist von einer Nutzfläche von ca. 160 m² auszugehen.

 

Als Förderansatz wäre eine LEADER-Förderung denkbar. Weitere Abstimmungen über den Umfang müssten nach Erarbeitung des Raumkonzeptes mit der LEADER-Stelle besprochen werden. Darüber hinaus sind keine Förderprogramme verfügbar.

 

4.    Unterbringung einer gemeinsamen Großküche für gemeindliche und sonstige Einrichtungen (ca. 250 m²)

 

Folgende Einrichtungen könnten mit Essen versorgt werden:

 

Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule

Haus für Kinder Hohenroth

Haus für Kinder Windshausen

Senioren

Irena-Sendler-Schule

Lebenshilfe

 

5.    Ferienbetreuung für Kindertageseinrichtungen und Grundschüler

 

Diese Anforderung ist mit Ausnahme von maximal bis zu 30 Schließtagen pro Jahr und Einrichtung sowohl bei den Kindertageseinrichtungen wie auch im Hortangebot für Grundschüler enthalten. Nähere Festlegungen erfolgen über die Betreuungskonzepte der Einrichtungen.

 

 

6.    Zusammenfassung

 

Die zur Verfügung stehende Nutzfläche des 3. BA beträgt bei einer Sanierung des Bestandsgebäudes ca. 1.300 m². Nach einem ersten überschlägigen Kostenansatz kann unter Berücksichtigung der aktuellen Baupreisentwicklungstendenzen von einem Baukostenrahmen (KGR 200-700) in Höhe von ca. 5 Mio. € ausgegangen werden.

 

Die weiteren Planungsschritte mit Klärung des Förderszenarios sollten jetzt vorangebracht werden, da die vorhergehenden Bauabschnitte mit dem Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule und der Schulturnhalle abgeschlossen sind.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den BA 3 der Generalsanierung der Edmund-Grom Grund- und Mittelschule Hohenroth für die Nutzungen wie im Sachverhalt erläutert durchzuführen. Das Sachgebiet Hochbau der VG Bad Neustadt wird beauftragt, für die Planungsleistungen, für die es notwendig ist, Angebote für die Durchführung von VgV-Verfahren einzuholen. Für die Planungsleistungen, für die ein VgV-Verfahren nicht notwendig ist, sollen Honorarangebote von Fachplanern eingeholt werden.

 

Ziel ist auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, die Bausubstanz des 3. BA zu erhalten, sofern die im Planungsprozess notwendigen Untersuchungen des Bestandes (z. B. Brandschutz) im Hinblick auf die geplante künftige Nutzung, keine anderweitigen Erkenntnisse bringen.

 

Die weitere Planung ist auf folgende Nutzungsanforderungen abzustimmen:

 

1.    Im Obergeschoss soll das notwendige Raumprogramm für die Hortbetreuung mit einer Kapazität von 110 Plätzen dargestellt werden.

 

2.    Im Erdgeschoss soll ein Bereich für Senioren oder alternative Nutzungen im Umfang von rd. 160 m² entstehen.

 

3.    Im Erdgeschoss ist die Einrichtung einer bedarfsgerechten Industrieküche zu planen. Die alte Aula soll als Mensa genutzt werden. Hierzu ist ein Betriebs- und Trägerkonzept zu erarbeiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

14

 

 

Gemeinderatsmitglied Natalia Floth ist zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht anwesend.