Die Einzelpositionen des dem Protokoll als Anlage beigefügten vorläufigen Investitionsprogramms wurden im Finanzausschuss vorberaten.

 

Die Genehmigungsfähigkeit einer, wie im Entwurf dargestellt, neuerlichen Kreditaufnahme in Höhe von fast 1 Mio. € (zusätzlich zum noch bestehenden Haushaltseinnahmerest über 775.000 €) erscheint massiv in Frage gestellt.

 

Daneben sei noch auf die Auflagen aus der Genehmigung der Erschließungsträgerschaft „Burgblick“ sowie der Haushaltsgenehmigung 2022 verwiesen:

 

  • Die Gemeinde Hohenroth hat sicherzustellen, dass ihre dauernde Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft durch den Kostenerstattungsvertrag und die Gewährleistungserklärung nicht beeinträchtigt wird.

 

  • Die Gemeinde Hohenroth hat im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen, dass ihr von der Bayerngrund GmbH der aktuelle Stand der Verpflichtungen zeitgerecht mitgeteilt wird. Maßgeblich sind alle Verpflichtungen, die den kommunalen Haushalt belasten können.

 

  • Die vertraglichen Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zählen in der kameralen Haushaltswirtschaft zu den Schulden der Gemeinde (§ 87 Nr. 26 KommHV-K); sie sind deshalb in die Übersicht über die Schulden als Anlage zum Haushaltsplan bzw. zur Jahresrechnung aufzunehmen.

 

  • Solange die Verträge nicht endgültig abgewickelt bzw. die (Teil-)Beträge endgültig getilgt sind, ist in aller Regel die volle Vertragssumme anzusetzen. Über den aktuellen Saldenstand kann aber in ergänzenden Erläuterungen informiert werden.

 

  • Die entsprechend des Kostenerstattungsvertrages fällig werdenden Ausgaben sind im Finanzplan bzw. im Investitionsprogramm darzustellen (§ 24, § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 5 KommHV-K).

 

  • Die Gemeinde Hohenroth hat dafür Sorge zu tragen, dass zu gegebener Zeit ausreichend Finanzmittel zur Begleichung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Dies kann ggf. bedingen, dass andere Investitionsmaßnahmen rechtzeitig zurückgestellt werden müssen.

 

  • Die Gemeinde Hohenroth hat ihre finanzielle Belastung aus dem Kostenerstattungsvertrag in vollem Umfang auf den Grundstückspreis aufzuschlagen, um einen Vermögensverlust zu vermeiden.

 

  • Die Grundstücksverkäufe sind aktiv voranzutreiben.

 

  • Im Übrigen sind alle darüberhinausgehenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

 


Beschluss:

 

Das Investitionsprogramm, welches dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, soll als Basis für die Beschlussfassung zum Haushalt 2023 wie folgt angepasst werden:

 

  • Anpassung des Ansatzes für die Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule entsprechend der unter TOP 1 dieser Sitzung erfolgten Beschlussfassung
  • Anschaffung eines Kombi-Dämpfers für die Kindertageseinrichtung Windshausen analog der Kindertageseinrichtung Hohenroth (Kosten rd. 10.000 €)
  • Nachrüstung einer UV-Entkeimungsanlage für die Brunnen 1 bis 3 (Kosten rd. 70.000 – 80.000 €)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen entsprechend für die Gemeinderatssitzung am 20.03.2023 vorzubereiten.

 

Daneben sollte vorab ein Gespräch zur rechtsaufsichtlichen Prüfung des Haushalts mit dem Landratsamt geführt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15