Sitzung: 27.02.2023 GHR/002/2023
Die Einzelpositionen des dem Protokoll als Anlage beigefügten
vorläufigen Investitionsprogramms wurden im Finanzausschuss vorberaten.
Die Genehmigungsfähigkeit einer, wie im Entwurf dargestellt, neuerlichen
Kreditaufnahme in Höhe von fast 1 Mio. € (zusätzlich zum noch bestehenden
Haushaltseinnahmerest über 775.000 €) erscheint massiv in Frage gestellt.
Daneben sei noch auf die Auflagen aus der Genehmigung der
Erschließungsträgerschaft „Burgblick“ sowie der Haushaltsgenehmigung 2022
verwiesen:
- Die Gemeinde Hohenroth hat
sicherzustellen, dass ihre dauernde Leistungsfähigkeit unter dem
Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft durch den Kostenerstattungsvertrag
und die Gewährleistungserklärung nicht beeinträchtigt wird.
- Die Gemeinde Hohenroth hat im Rahmen
ihrer vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen, dass ihr von der
Bayerngrund GmbH der aktuelle Stand der Verpflichtungen zeitgerecht
mitgeteilt wird. Maßgeblich sind alle Verpflichtungen, die den kommunalen
Haushalt belasten können.
- Die vertraglichen Verpflichtungen aus
kreditähnlichen Rechtsgeschäften zählen in der kameralen
Haushaltswirtschaft zu den Schulden der Gemeinde (§ 87 Nr. 26 KommHV-K);
sie sind deshalb in die Übersicht über die Schulden als Anlage zum
Haushaltsplan bzw. zur Jahresrechnung aufzunehmen.
- Solange die Verträge nicht endgültig
abgewickelt bzw. die (Teil-)Beträge endgültig getilgt sind, ist in aller
Regel die volle Vertragssumme anzusetzen. Über den aktuellen Saldenstand
kann aber in ergänzenden Erläuterungen informiert werden.
- Die entsprechend des
Kostenerstattungsvertrages fällig werdenden Ausgaben sind im Finanzplan
bzw. im Investitionsprogramm darzustellen (§ 24, § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Nr.
5 KommHV-K).
- Die Gemeinde Hohenroth hat dafür Sorge
zu tragen, dass zu gegebener Zeit ausreichend Finanzmittel zur Begleichung
der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Dies kann ggf.
bedingen, dass andere Investitionsmaßnahmen rechtzeitig zurückgestellt
werden müssen.
- Die Gemeinde Hohenroth hat ihre finanzielle
Belastung aus dem Kostenerstattungsvertrag in vollem Umfang auf den
Grundstückspreis aufzuschlagen, um einen Vermögensverlust zu vermeiden.
- Die Grundstücksverkäufe sind aktiv
voranzutreiben.
- Im Übrigen sind alle
darüberhinausgehenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Beschluss:
Das Investitionsprogramm, welches dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, soll als Basis für die Beschlussfassung zum Haushalt 2023 wie folgt angepasst werden:
- Anpassung des Ansatzes für die Generalsanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule entsprechend der unter TOP 1 dieser Sitzung erfolgten Beschlussfassung
- Anschaffung eines Kombi-Dämpfers für die Kindertageseinrichtung Windshausen analog der Kindertageseinrichtung Hohenroth (Kosten rd. 10.000 €)
- Nachrüstung einer UV-Entkeimungsanlage für die Brunnen 1 bis 3 (Kosten rd. 70.000 – 80.000 €)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen entsprechend für die Gemeinderatssitzung am 20.03.2023 vorzubereiten.
Daneben sollte vorab ein Gespräch zur rechtsaufsichtlichen Prüfung des Haushalts mit dem Landratsamt geführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |