Dem Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf Sondernutzung gemäß Art. 18 BayStrWG der ABO Wind AG, Wiesbaden zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Ladestation auf dem Parkplatz am Sportgelände (Fl.Nr. 1712) in Hohenroth vorgelegt.

 

Wie dem Antrag zu entnehmen ist, plant die ABO Wind AG in Zuge ihres Nah&Grün-Mobil-Programms in Hohenroth einen Beitrag zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur zu leisten.

 

Es ist geplant, auf der Parkfläche am Sportplatz in Hohenroth (Fl.Nr. 1712) eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten (wozu zwei Parkplätze benötigt werden) zu errichten und zu betreiben. Die Abrechnung für die Ladekunden erfolgt pro geladene Kilowattstunde direkt mit dem Kunden.

 

Der Zeitraum für den Betrieb der Ladestation ist ab Ende des 2. Quartals 2023 bis zum Ende des 2. Quartals 2029, also für 6 Jahre geplant. Nach Ablauf der Betriebsdauer wird die Ladestation durch die ABO Wind AG zurückgebaut. Alternativ ist ein Weiterbetrieb durch die Gemeinde oder einen Mobilitätsdienstleister möglich.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Parkfläche auf der Fl.Nr. 1712, Gemarkung Hohenroth dient derzeit als Stellplatznachweis für die geforderten Stellplätze der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule Hohenroth. Auf dieser Fläche wurden insgesamt 34 Stellplätze nachgewiesen und dinglich gesichert. Die von der ABO Wind AG benötigten 2 Stellplätze (Nr. 8 u. 9) würden somit als Stellplatznachweis entfallen und müssten andernorts nachgewiesen werden.

 

Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass künftig nicht doch eine Bushaltestelle in der Jahnstraße eingerichtet wird und somit Raum als Aufstellfläche für wartende Fahrgäste bereitgestellt werden muss. Auch in diesem Falle würden u. U. gesicherte Stellplätze (Nr. 6 u. 7) auf der Fl.Nr. 1712 entfallen und andernorts nachgewiesen werden.

 

Als Alternative bieten sich die entlang der Turnhalle in der Schulstraße angelegten Parkflächen an, da sie im räumlichen Zusammenhang der Schule stehen.

 

Seitens der Verwaltung wurde mit der Unteren Baubehörde der beigefügte geänderte Stellplatznachweis für die Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule abgestimmt. Dieser kann als neuer Stellplatznachweis den Planungsunterlagen beigefügt werden. Für die Verlagerung der Stellplätze 6 – 9 ist keine weitere dingliche Sicherung mehr erforderlich.

 

Dritter Bürgermeister Christof Herbert merkt zum Thema E-Ladestationen an, dass es möglicherweise eine Förderung für Schnellladestationen an Trafohäusern gibt. Hier sollte man sich weiter kundig machen.

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Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag auf Sondernutzung von zwei Parkplätzen auf der Fl.Nr. 1712, Gemarkung Hohenroth, durch die ABO Wind AG, Wiesbaden, zu Bau und Betrieb einer Ladestation mit zwei Ladepunkten vom 08.02.2023 zu.

 

Die entfallenden und bisher dinglich gesicherten Stellplätze (Nr. 6 – 9) der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule Hohenroth werden auf die Parkflächen entlang der Turnhalle in der Schulstraße verlegt und mittels geändertem Stellplatznachweis vom 08.02.2023 gegenüber der Unteren Baubehörde nachgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8