Sitzung: 13.02.2023 BHR/002/2023
Dem Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf Sondernutzung gemäß
Art. 18 BayStrWG der ABO Wind AG, Wiesbaden zum Bau und Betrieb einer
öffentlichen Ladestation auf dem Parkplatz am Sportgelände (Fl.Nr. 1712) in
Hohenroth vorgelegt.
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, plant die ABO Wind AG in Zuge ihres
Nah&Grün-Mobil-Programms in Hohenroth einen Beitrag zur Errichtung einer
Ladeinfrastruktur zu leisten.
Es ist geplant, auf der Parkfläche am Sportplatz in Hohenroth (Fl.Nr.
1712) eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten (wozu zwei Parkplätze benötigt
werden) zu errichten und zu betreiben. Die Abrechnung für die Ladekunden
erfolgt pro geladene Kilowattstunde direkt mit dem Kunden.
Der Zeitraum für den Betrieb der Ladestation ist ab Ende des 2. Quartals
2023 bis zum Ende des 2. Quartals 2029, also für 6 Jahre geplant. Nach Ablauf
der Betriebsdauer wird die Ladestation durch die ABO Wind AG zurückgebaut.
Alternativ ist ein Weiterbetrieb durch die Gemeinde oder einen
Mobilitätsdienstleister möglich.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Parkfläche auf der Fl.Nr. 1712, Gemarkung Hohenroth dient derzeit
als Stellplatznachweis für die geforderten Stellplätze der Edmund-Grom-Grund-
und Mittelschule Hohenroth. Auf dieser Fläche wurden insgesamt 34 Stellplätze
nachgewiesen und dinglich gesichert. Die von der ABO Wind AG benötigten 2
Stellplätze (Nr. 8 u. 9) würden somit als Stellplatznachweis entfallen und
müssten andernorts nachgewiesen werden.
Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass künftig nicht doch eine
Bushaltestelle in der Jahnstraße eingerichtet wird und somit Raum als
Aufstellfläche für wartende Fahrgäste bereitgestellt werden muss. Auch in
diesem Falle würden u. U. gesicherte Stellplätze (Nr. 6 u. 7) auf der Fl.Nr.
1712 entfallen und andernorts nachgewiesen werden.
Als Alternative bieten sich die entlang der Turnhalle in der Schulstraße
angelegten Parkflächen an, da sie im räumlichen Zusammenhang der Schule stehen.
Seitens der Verwaltung wurde mit der Unteren Baubehörde der beigefügte geänderte
Stellplatznachweis für die Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule abgestimmt.
Dieser kann als neuer Stellplatznachweis den Planungsunterlagen beigefügt
werden. Für die Verlagerung der Stellplätze 6 – 9 ist keine weitere dingliche
Sicherung mehr erforderlich.
Dritter Bürgermeister Christof Herbert merkt zum Thema E-Ladestationen
an, dass es möglicherweise eine Förderung für Schnellladestationen an
Trafohäusern gibt. Hier sollte man sich weiter kundig machen.
Dies wäre vielleicht auch Interessant für die örtliche
Raiffeisenengergiegenossenschaft.
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag auf Sondernutzung von
zwei Parkplätzen auf der Fl.Nr. 1712, Gemarkung Hohenroth, durch die ABO Wind
AG, Wiesbaden, zu Bau und Betrieb einer Ladestation mit zwei Ladepunkten vom
08.02.2023 zu.
Die entfallenden und bisher dinglich gesicherten Stellplätze (Nr. 6 – 9)
der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule Hohenroth werden auf die Parkflächen
entlang der Turnhalle in der Schulstraße verlegt und mittels geändertem
Stellplatznachweis vom 08.02.2023 gegenüber der Unteren Baubehörde nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |