Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit beschlossen, dass Vereine/Gruppen, die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen, von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert durch die Gemeinde angesetzt wird und darüber hinaus liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.

 

Ein Antrag des FSV Hohenroth vom September 2022 mit der Bitte um vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung 2022 liegt der Gemeinde vor.

 

Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung. Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen könnte eventuell neu geregelt werden.

 

So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2022 für die nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar, wenn die bisherige Bezuschussung Anwendung findet:

 

 

Vereine/Gruppe

Verbrauch m³

Kosten €

Sockelbe-trag als Zuschuss €

übersteigen-der Betrag €

weiterer Zuschuss der Gemeinde 50 % 

Gesamtzu-schuss Gemeinde €

Eigenanteil €

FSV Hohenroth

1867 m³ Sportplatzbewässerung

2.193,87

0,00

0,00

0,00

2.193,87

0

FSV Hohenroth

        193 m³ Wasser/Kanal

762,03

770,00

0,00

0,00

762,03

0

DJK Leutershausen

keine Sportplbewässerung ab 2017                       130 m³ Wasser/Kanal

599,18

770,00

0,00

0,00

599,18

0

DJK Windshausen

140 m³ nur Wasser

227,91

770,00

0,00

0,00

227,91

0

Rad- und Heimatverein Höhenlust

59 m³

309,98

105,00

204,98

102,49

207,49

102,49

Musikverein und Kirchenchor

 0 m³ Kirchenchor             20 m³  Musikverein

178,41

105,00

73,41

36,71

141,71

36,70

Dorfgemein-schaftshaus Querbachshof

20 m³

178,41

105,00

73,41

36,71

141,71

36,70

GESAMTSUMME d. ZUSCHÜSSE:

 

4.449,79

2.625,00

351,80

175,91

4.273,90

175,89

 

 

Der Eigenanteil aller Sportvereine beträgt 0 Euro.

Der Eigenanteil des Rad- und Heimatvereins beträgt 102,49 Euro. Das Dorfgemeinschaftshaus hat einen Eigenanteil von 36,70 Euro, ebenso der Musikverein.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach der bisherigen Regelung auszuzahlen.

 

Dem Antrag des FSV Hohenroth vom September 2022 auf vollständige Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 2.193,87 Euro wird stattgegeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Vereine/Gruppen entsprechend zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

 

Gemeinderatsmitglied Karl-Heinz Straub nimmt wegen persönlicher Beteiligung (als 1. Vorsitzender des FSV Hohenroth – Art. 49 Abs. 1 GO) nicht an der Beratung/Beschlussfassung teil.