Sitzung: 28.03.2023 GHR/003/2023
Die Vereine in der Gemeinde Hohenroth leisten mit viel ehrenamtlichem
Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der
Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit beschlossen, dass
Vereine/Gruppen, die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen,
von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt
werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im
Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches
vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert
durch die Gemeinde angesetzt wird und darüber hinaus liegende Verbrauchskosten
durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst
werden.
Ein Antrag des FSV Hohenroth vom September 2022 mit der Bitte um
vollständige Übernahme der Kosten für die Sportplatzbewässerung 2022 liegt der
Gemeinde vor.
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in einer Haushaltskonsolidierung.
Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden
Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch
unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Vereine/Gruppen könnte eventuell neu geregelt werden.
So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2022 für die
nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar, wenn die bisherige Bezuschussung
Anwendung findet:
Vereine/Gruppe |
Verbrauch m³ |
Kosten € |
Sockelbe-trag als Zuschuss
€ |
übersteigen-der Betrag € |
weiterer Zuschuss der
Gemeinde 50 % € |
Gesamtzu-schuss Gemeinde € |
Eigenanteil € |
FSV
Hohenroth |
1867 m³
Sportplatzbewässerung |
2.193,87 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2.193,87 |
0 |
FSV
Hohenroth |
193 m³ Wasser/Kanal |
762,03 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
762,03 |
0 |
DJK
Leutershausen |
keine Sportplbewässerung
ab 2017 130 m³
Wasser/Kanal |
599,18 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
599,18 |
0 |
DJK
Windshausen |
140 m³ nur Wasser |
227,91 |
770,00 |
0,00 |
0,00 |
227,91 |
0 |
Rad-
und Heimatverein Höhenlust |
59 m³ |
309,98 |
105,00 |
204,98 |
102,49 |
207,49 |
102,49 |
Musikverein
und Kirchenchor |
0 m³ Kirchenchor 20 m³ Musikverein |
178,41 |
105,00 |
73,41 |
36,71 |
141,71 |
36,70 |
Dorfgemein-schaftshaus
Querbachshof |
20 m³ |
178,41 |
105,00 |
73,41 |
36,71 |
141,71 |
36,70 |
GESAMTSUMME
d. ZUSCHÜSSE: |
|
4.449,79 |
2.625,00 |
351,80 |
175,91 |
4.273,90 |
175,89 |
Der Eigenanteil aller Sportvereine beträgt 0 Euro.
Der Eigenanteil des Rad- und Heimatvereins beträgt 102,49 Euro. Das
Dorfgemeinschaftshaus hat einen Eigenanteil von 36,70 Euro, ebenso der
Musikverein.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an
die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren
für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach der bisherigen Regelung
auszuzahlen.
Dem Antrag des FSV Hohenroth vom September 2022 auf vollständige
Übernahme der Gebühren für die Sportplatzbewässerung in Höhe von 2.193,87 Euro
wird stattgegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt die Vereine/Gruppen entsprechend zu
informieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Gemeinderatsmitglied Karl-Heinz Straub nimmt wegen persönlicher
Beteiligung (als 1. Vorsitzender des FSV Hohenroth – Art. 49 Abs. 1 GO)
nicht an der Beratung/Beschlussfassung teil.