Sitzung: 28.03.2023 GHR/003/2023
Im Jahr 2023 soll – trotz Ablehnung in den vergangenen drei Jahren – erneut
ein Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfe gestellt werden.
An den Richtlinien für das Antragsjahr 2023 orientiert, wird
vorgeschlagen, die Stabilisierungshilfe 2023 für die Gemeinde Hohenroth wie
folgt zu beantragen:
Ø Zur
Schuldentilgung (Säule 1) rund 592 T€ (entspricht etwa den geplanten
ordentlichen Tilgungen 2023 plus 2024 der bisherigen Kredite);
Ø Als
Investitionshilfe (Säule 2) rund 474 T€ (für Straßenbau Seestraße 2024);
Ø In Summe wären
somit rund 1,1 Mio. € beantragbar.
Die Frist zur vollständigen Antragsabgabe beim Landratsamt ist auf 13.04.2023
datiert.
Die Verteilerausschusssitzung 2023 (zur Entscheidung über die Anträge)
findet voraussichtlich am 04.10.2023 statt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, dass die Stabilisierungshilfe für
2023 wie im Sachverhalt dargestellt sowie erweitert um die 143 T€ Eigenanteil
für das TSF-L (Feuerwehr Hohenroth) beantragt werden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit Anlagen bis spätestens 13.04.2023
dem Landratsamt vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |