Im Jahr 2023 soll – trotz Ablehnung in den vergangenen drei Jahren – erneut ein Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfe gestellt werden.

 

An den Richtlinien für das Antragsjahr 2023 orientiert, wird vorgeschlagen, die Stabilisierungshilfe 2023 für die Gemeinde Hohenroth wie folgt zu beantragen:

 

Ø  Zur Schuldentilgung (Säule 1) rund 592 T€ (entspricht etwa den geplanten ordentlichen Tilgungen 2023 plus 2024 der bisherigen Kredite);

Ø  Als Investitionshilfe (Säule 2) rund 474 T€ (für Straßenbau Seestraße 2024);

Ø  In Summe wären somit rund 1,1 Mio. € beantragbar.

 

Die Frist zur vollständigen Antragsabgabe beim Landratsamt ist auf 13.04.2023 datiert.

Die Verteilerausschusssitzung 2023 (zur Entscheidung über die Anträge) findet voraussichtlich am 04.10.2023 statt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, dass die Stabilisierungshilfe für 2023 wie im Sachverhalt dargestellt sowie erweitert um die 143 T€ Eigenanteil für das TSF-L (Feuerwehr Hohenroth) beantragt werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit Anlagen bis spätestens 13.04.2023 dem Landratsamt vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13