Sitzung: 17.04.2023 BHR/004/2023
Dem Bauausschuss wird der Bauantrag Anbau einer Kalthalle an die bestehende
Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 585, Hinterm Dorf 1 in Hohenroth
vorgelegt.
An die bestehende Lagerhalle (540 m²) soll ein Anbau mit 374 m²
Nutzfläche errichtet werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 585 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Hinterm Dorf“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden bei dem geplanten
Bauvorhaben eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayerischen
Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Gemäß Bebauungsplan dürfen in diesem Bereich immissionsarme Betriebe oder Betriebsteile verwirklicht werden. Nach Auskunft der Bauherren wird die Lagerhalle zum Lagern von wenig genutzten Maschinen und Materialien vom Hauptbetrieb genutzt. Eine Produktion sowie ein laufender Betrieb finden in und um die Lagerhalle nicht statt.
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Zufahrt ist über die Ortsstraße „Hinterm Dorf“ gesichert.
Anbindungen an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind gemäß
Bauantrag nicht vorgesehen. Das anfallende Dachwasser soll gemäß Eingabeplan
auf dem Grundstück versickert werden („Anschluss an best. Versickerung). Ob die
Versickerungsanlage das zusätzlich anfallende Regenwasser noch aufnehmen kann
ist zu überprüfen. Die ausreichende Dimensionierung der Versickerungsanlage
obliegt dem Bauherrn.
Als Dacheindeckung dürfen keine unbeschichteten Metalle (Kupfer, Zink
und Blei) verwendet werden.
Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht
ersichtlich. Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche
Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin
ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu
fassen und der Versickerungseinrichtung zuzuleiten.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
Gemeinderat Karl-Heinz Straub gab den Hinweis, dass der vorgegebene
Begrünungsplan für das Grundstück nicht eingehalten wurde, eine Überprüfung
soll durch die Verwaltung veranlasst werden.