Dem Bauausschuss wird der Bauantrag Anbau einer Kalthalle an die bestehende Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 585, Hinterm Dorf 1 in Hohenroth vorgelegt.

 

An die bestehende Lagerhalle (540 m²) soll ein Anbau mit 374 m² Nutzfläche errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 585 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden bei dem geplanten Bauvorhaben eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Gemäß Bebauungsplan dürfen in diesem Bereich immissionsarme Betriebe oder Betriebsteile verwirklicht werden. Nach Auskunft der Bauherren wird die Lagerhalle zum Lagern von wenig genutzten Maschinen und Materialien vom Hauptbetrieb genutzt. Eine Produktion sowie ein laufender Betrieb finden in und um die Lagerhalle nicht statt.

 

Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Die Zufahrt ist über die Ortsstraße „Hinterm Dorf“ gesichert. Anbindungen an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind gemäß Bauantrag nicht vorgesehen. Das anfallende Dachwasser soll gemäß Eingabeplan auf dem Grundstück versickert werden („Anschluss an best. Versickerung). Ob die Versickerungsanlage das zusätzlich anfallende Regenwasser noch aufnehmen kann ist zu überprüfen. Die ausreichende Dimensionierung der Versickerungsanlage obliegt dem Bauherrn.

Als Dacheindeckung dürfen keine unbeschichteten Metalle (Kupfer, Zink und Blei) verwendet werden.

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Versickerungseinrichtung zuzuleiten.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

Gemeinderat Karl-Heinz Straub gab den Hinweis, dass der vorgegebene Begrünungsplan für das Grundstück nicht eingehalten wurde, eine Überprüfung soll durch die Verwaltung veranlasst werden.