Dem Bauausschuss wird der Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Überdachung des Treppenaufgangs auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/5 im Heckenweg 6 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Wintergarten und die Überdachung des Kellertreppenaufgangs ist mit einem flachgeneigten Pultdach mit einer Eindeckung aus Glas vorgesehen. Die Glasdacheindeckung wird damit begründet, dass so der Tageslichteinfall in das Wohnhaus weiterhin gewährleistet wird.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1792/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Pfannstiel“. Als Dachform sind Pultdächer mit einer Dachneigung 10 +/-3° zugelassen. Als Dacheindeckung ist unter Nr. 2 des Bebauungsplanes festgesetzt, dass Pultdächer mit Wellplatten, Trapezblech, Zinkblech gedeckt werden dürfen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.

 

Bei dem Wintergartenanbau und der Kellertreppenüberdachung handelt es sich um deutlich untergeordnete Anbauten, die erforderlichen Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die geplante Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Überdachung des Treppenaufgangs auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/5 im Heckenweg 6 in Hohenroth.

 

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Dachneigung und Dacheindeckung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8