Sitzung: 17.04.2023 BHR/004/2023
Dem Bauausschuss
wird der Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und Überdachung des
Treppenaufgangs auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/5 im Heckenweg 6 in Hohenroth
vorgelegt.
Der Wintergarten
und die Überdachung des Kellertreppenaufgangs ist mit einem flachgeneigten
Pultdach mit einer Eindeckung aus Glas vorgesehen. Die Glasdacheindeckung wird
damit begründet, dass so der Tageslichteinfall in das Wohnhaus weiterhin
gewährleistet wird.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Pfannstiel“ für die Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Bei dem
Wintergartenanbau und der Kellertreppenüberdachung handelt es sich um deutlich
untergeordnete Anbauten, die erforderlichen Befreiungen sind städtebaulich
vertretbar.
Das Grundstück ist erschlossen. Die geplante Baumaßnahme zieht gemäß
Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der
gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und
Überdachung des Treppenaufgangs auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/5 im Heckenweg
6 in Hohenroth.
Den
erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Dachneigung und
Dacheindeckung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |