Sitzung: 17.04.2023 BHR/004/2023
Dem Bauausschuss
wird der Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit Alu-Glas
Konstruktion auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/9, Am Pfannstiel 3 in Hohenroth
vorgelegt.
Die
Terrassenüberdachung mit den Maßen 4 x 5 m ist mit einem flachgeneigten Pultdach
und einer Glasdacheindeckung geplant.
Von der Größe her
handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Pfannstiel“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Bei der
Terrassenüberdachung handelt es sich um einen deutlich untergeordneten Anbau,
die erforderlichen Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Das Grundstück ist erschlossen. Die geplante Baumaßnahme zieht gemäß
Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der
gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich. Da aus dem Eingabeplan nicht
ersichtlich ist, was mit der neuen Dachentwässerung geschieht, wird davon
ausgegangen, dass die Entwässerung an die best. private Grundstücksentwässerung
angeschlossen oder auf dem eigenen Grundstück versickert wird.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit Alu-Glas
Konstruktion auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/9, Am Pfannstiel 3 in Hohenroth.
Den
erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Zulassung der
Terrassenüberdachung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Ralf Baderschneider nahm wegen persönlicher Beteiligung nach
Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.