Sitzung: 17.04.2023 BHR/004/2023
Das Grundstück Fl.
Nr. 522 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als
Sportplatz ausgewiesen. Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.
2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt
werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durch das Landratsamt geprüft.
Das Grundstück ist
erschlossen. Die geplante Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine
Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver-
und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Soweit
Einverständnis seitens des Bauausschusses mit dem Vorhaben besteht, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag
zur Errichtung eines Außen-WCs am Sportheim Leutershausen auf dem Grundstück
Fl. Nr. 522.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |