Dem Bauausschuss wird der gemeindliche Bauantrag zur Errichtung eines Außen-WCs am Sportheim Leutershausen auf dem Grundstück Fl. Nr. 522 vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 522 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Sportplatz ausgewiesen. Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Landratsamt geprüft.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die geplante Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

 

Soweit Einverständnis seitens des Bauausschusses mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag zur Errichtung eines Außen-WCs am Sportheim Leutershausen auf dem Grundstück Fl. Nr. 522.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8