Sitzung: 17.04.2023 BHR/004/2023
Dem Bauausschuss wird der gemeindliche Bauantrag zur Errichtung eines
Jugendraumes in Containerbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 524 in
Leutershausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 524 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan
ist dieser Bereich als Sportplatz ausgewiesen. Das Vorhaben ist als Sonstiges
Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Inwieweit öffentliche
Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Landratsamt geprüft.
Die geplante Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an
der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich. Die
Dachflächenentwässerung wird gem. Eingabeplan an die vorhandene
Grabenverrohrung angeschlossen.
Soweit Einverständnis seitens des Bauausschusses mit dem Vorhaben
besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag
zur Errichtung eines Jugendraumes in Containerbauweise auf dem Grundstück Fl.
Nr. 524 in Leutershausen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |