Sitzung: 17.04.2023 BHR/004/2023
Die Feuerwehr
Windshausen möchte eine Kinderfeuerwehr ins Leben rufen und bittet um
Genehmigung und Unterstützung durch die Gemeinde.
Die Errichtung
einer Kinderfeuerwehr ist eine Möglichkeit der frühzeitigen Nachwuchswerbung
für die Jugendfeuerwehr sowie der Brandschutzerziehung. Hierbei wird Kindern im
Alter zwischen 6 und 12 Jahren spielerisch das Aufgabengebiet der Feuerwehr
nähergebracht.
Das Betreuungsteam
der Kinderfeuerwehr sollte aus Personen mit Fachkompetenz (erfahrene Mitglieder
der Feuerwehr) und Personen mit pädagogischer Erfahrung (z.B. Erzieher/innen,
Eltern) zusammengestellt werden.
Die Mitglieder der
Kinderfeuerwehr sind über die Kommunale Unfallversicherung abzusichern. Die
Beiträge werden durch die Gemeinde auf Grundlage der Anzahl der Mitglieder an
die kommunale Unfallversicherung entrichtet. Damit die zu versichernden
Personenzahl bei der kommunalen Unfallversicherung erhöht werden kann, muss die
Feuerwehr die Anzahl der neuen Mitglieder der Kinderfeuerwehr an die Gemeinde
melden.
Beschluss:
Die Gemeinde
Hohenroth steht der Gründung einer Kinderfeuerwehr in Windshausen positiv
gegenüber und fördert dies.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |