Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 19.04.2023 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bekannt gegeben (siehe Anlage).

 

Die Kreditaufnahme i. H. v. 234.00,00 € wurde rechtsaufsichtlich genehmigt – die Genehmigung erging unter Auflagen.

Insbesondere wurde auf unverzügliche Konsolidierungsmaßnahmen (mit Information des Gemeinderates bis 31.10.2023 sowie Einleitung bis spätestens 31.12.2023 und Vorlage bei der Rechtsaufsicht), eine freie Finanzspanne von mindestens 5 % (im Finanzplanungsjahr 2027 zum Haushaltsplan 2024) und eine kosteckende Neukalkulation/Festsetzung der Friedhofsgebühren (spätestens zum 01.01.2025) verwiesen.

 

Dem Gemeinderat wird dies zur Kenntnis gegeben.