Sitzung: 15.05.2023 GHR/004/2023
Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 19.04.2023
und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bekannt
gegeben (siehe Anlage).
Die Kreditaufnahme i. H. v. 234.00,00 € wurde rechtsaufsichtlich
genehmigt – die Genehmigung erging unter Auflagen.
Insbesondere wurde auf unverzügliche
Konsolidierungsmaßnahmen (mit Information des Gemeinderates bis
31.10.2023 sowie Einleitung bis spätestens 31.12.2023 und Vorlage bei der
Rechtsaufsicht), eine freie
Finanzspanne von mindestens 5 % (im Finanzplanungsjahr 2027 zum
Haushaltsplan 2024) und eine kosteckende
Neukalkulation/Festsetzung der Friedhofsgebühren (spätestens zum
01.01.2025) verwiesen.
Dem Gemeinderat wird dies zur Kenntnis gegeben.