Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 den Erlass der Gebührensatzung für den Waldkindergarten der Gemeinde Hohenroth (Waldkindergartengebührensatzung – WaldkigaGebS) beschlossen. Die Satzung trat zum 01.09.2022 in Kraft.

 

Bei Ausarbeitung der Satzung wurde in § 3 Abs. 3, in welchem es heißt „Wenn ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung den Waldkindergarten über einen Zeitraum von mehr als einen Monat besuchen kann, kann die für diesen Zeitraum fällige Gebührenschuld abweichend von Abs. 2 auf Antrag erstattet werden.“ das Wort „nicht“ fälschlicherweise weggelassen, womit die Regelung insgesamt wenig Sinn ergibt.

 

Da in diesem Fall kein reiner Rechtschreibfehler oder eine ähnliche offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, wird aus Gründen der Rechtssicherheit seitens der Rechtsaufsichtsbehörde ein rückwirkender Satzungsneuerlass empfohlen.

 

Die Satzung soll damit rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft treten, um auch für die Vergangenheit rechtmäßige Verhältnisse zu schaffen. Hierdurch tritt gleichzeitig die Waldkindergartengebührensatzung vom 09.05.2022 außer Kraft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf beigefügten Gebührensatzung für den Waldkindergarten der Gemeinde Hohenroth (Waldkindergartengebührensatzung – WaldkigaGebS). Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Waldkindergartengebührensatzung vom 09.05.2022 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15