Sitzung: 15.05.2023 GHR/004/2023
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 den Erlass
der Gebührensatzung für den Waldkindergarten der Gemeinde Hohenroth
(Waldkindergartengebührensatzung – WaldkigaGebS) beschlossen. Die Satzung trat
zum 01.09.2022 in Kraft.
Bei Ausarbeitung der Satzung wurde in § 3 Abs. 3, in welchem es heißt
„Wenn ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung den Waldkindergarten
über einen Zeitraum von mehr als einen Monat besuchen kann, kann die für diesen
Zeitraum fällige Gebührenschuld abweichend von Abs. 2 auf Antrag erstattet
werden.“ das Wort „nicht“ fälschlicherweise weggelassen, womit die Regelung
insgesamt wenig Sinn ergibt.
Da in diesem Fall kein reiner Rechtschreibfehler oder eine ähnliche
offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, wird aus Gründen der Rechtssicherheit
seitens der Rechtsaufsichtsbehörde ein rückwirkender Satzungsneuerlass
empfohlen.
Die Satzung soll damit rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft treten, um
auch für die Vergangenheit rechtmäßige Verhältnisse zu schaffen. Hierdurch
tritt gleichzeitig die Waldkindergartengebührensatzung vom 09.05.2022 außer
Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf
beigefügten Gebührensatzung für den Waldkindergarten der Gemeinde Hohenroth
(Waldkindergartengebührensatzung – WaldkigaGebS). Die Satzung tritt rückwirkend
zum 01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Waldkindergartengebührensatzung
vom 09.05.2022 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |