Der Gemeinderat erhält Kenntnis vom Antrag auf Sondernutzung gemäß Art. 18 BayStrWG der ENERGU GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Ladestation für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz am Sportgelände (Fl.Nr. 1712) in Hohenroth.

 

Die ENERGU GmbH beabsichtigt, mit dem Bau der Ladestation in Hohenroth einen Beitrag zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur zu leisten. Der Betreiber wird aber eine andere Firma sein.

 

Es ist geplant, auf der Parkfläche am Sportplatz in Hohenroth (Fl.Nr. 1712) eine Schnellladesäule mit zwei Ladepunkten (wozu zwei Parkplätze benötigt werden) zu errichten und zu betreiben. Die Abrechnung für die Ladekunden erfolgt pro geladene Kilowattstunde direkt mit dem Kunden.

 

Die ENERGU GmbH plant mit einer Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren und bittet daher die Sondernutzungserlaubnis auch mindestens über diesen Zeitraum zu erteilten.

 

Ein Entwurf der Sondernutzungserlaubnis ist als Anlage beigefügt.

 

Nach ausführlicher Beratung, ist der Gemeinderat der Auffassung, dass für die beiden Stellplätze eine monatliche Nutzungsgebühr verlangt werden sollte, man stellt sich ca. 25,00 € pro Stellplatz vor. Hier soll aber auch noch einmal bei anderen Gemeinden angefragt werden, wie diese verfahren.