Der Bebauungsplan „Solarpark Zwölfäcker“ in der Gemarkung Leutershausen ist seit dem 22.07.2022 rechtskräftig.

 

Mit Mail vom 05.06.2023 beantragt der Projektträger des Solarparks, die ABO Wind AG aus Wiesbaden, die Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“. Die Änderung wird notwendig, da die im Bebauungsplan ausgewiesene externe Ausgleichsfläche „A2“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1608, Gemarkung Leutershausen nicht umgesetzt werden kann.

 

Die Ausgleichsfläche soll nunmehr auf das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 1477, Gemarkung Hohenroth verlegt werden. Die Fläche wurde bereits durch Gemeinderatsbeschluss am 28.03.2023 an die ABO Wind AG verpachtet.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Verlegung der Ausgleichsfläche nicht berührt sind.

 

Das Plangebiet zur 1. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1608, Gemarkung Leutershausen und 1477, Gemarkung Hohenroth und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Kosten für die 1. Änderung des Bebauungsplan „Solarpark Zwölfäcker“ trägt die ABO Wind AG.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die Verlegung der Ausgleichsfläche „A2“ von der Fl.Nr. 1608, Gemarkung Leutershausen zur Fl.Nr. 1477, Gemarkung Hohenroth.

 

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat die ABO Wind AG zu tragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16