Dem Bauausschuss wird der Tekturantrag Anbau einer Kalthalle an die bestehende Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 585, Hinterm Dorf 1 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da entgegen der ursprünglichen Planung der Anbau bei der Bauausführung ca. 2,39 m höher ausgeführt wurde.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 585 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“. Die max. Bauhöhe ist mit 10 m über der Oberkante des Geländes festgelegt. Der Anbau hält diese Vorgabe mit einer Firsthöhe von 9,15 m ein.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden, auch nach der abweichenden Bauausführung, eingehalten. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauherr ist gem. Art. 58 Abs. 3 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung verpflichtet die Eigentümer der benachbarten Grundstücke mit Vorlage des Bauantrages bei der Gemeinde über das Bauvorhaben zu benachrichtigen.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.