Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2023

 

Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik (TSF-L) - Auftragsvergabe (Los 1-4)

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Wagner Automobile GmbH, & Co. KG Flotowstraße 14, 86368 Gersthofen den Auftrag über Los 1 - Fahrgestell - der Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer Auftragssumme von netto 56.600,- € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19 % = brutto 67.354,- €) zu erteilen.

 

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaum- Allee 15, 02826 Görlitz den Auftrag über Los 2 - Aufbau und feuerwehrtechnischer Ein- und Ausbau TSF-L - der Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer Auftragssumme von netto 105.386,30 € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% = brutto 125.409,70 €) zu erteilen.

 

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Albert Mahr, Feuerwehrbedarf GmbH, Mainaustraße 48 a, 97082 Würzburg den Auftrag über Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung TSF-L- der Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer Auftragssumme von netto 10.300,- € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% = brutto 12.257,- €) zu erteilen.

 

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaum- Allee 15, 02826 Görlitz den Auftrag über Los 4 Rollwägen - der Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer Auftragssumme von netto 10.950,- € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% = brutto 13.030,50 €) zu erteilen.

 

 

Erweiterung Kindertageseinrichtung Windshausen: Außenanlage - Spielplatzbauarbeiten: Auftragsvergabe

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Schwarz Garten- & Spielraumgestaltung GmbH & Co. KG, Carl-Schilling-Straße 6, 97268 Kirchheim den Auftrag über die Außenanlagen-Spielplatzarbeiten zum Projekt "Erweiterung Kindertageseinrichtung Windshausen" mit einer Auftragssumme von netto 182.043,90 € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% = brutto 216.632,24 €) zu erteilen.

 

 

Festlegung der Nutzungsgebühren für den Urbanussaal in Leutershausen

Für den Gemeindesaal in Leutershausen („Urbanussaal“) werden folgende Nutzungsgebühren (jeweils inkl. Küchennutzung) ab dem 01.07.2023 festgelegt:

 

Bezeichnung

 

Größe
ca.

Einheimische

Auswärtige

Ganzer Saal

Ganzer Tag

90 m²

180,00 €

230,00 €

Halber Saal

Ganzer Tag

60 m²

160,00 €

210,00 €

Kleiner Saal

Ganzer Tag

30 m²

120,00 €

170,00 €

 

Für die Veranstaltung eines „Trösters“ wird die Gebühr um 30,00 € und für die Anmietung durch Gemeinde/Kindergartenmitarbeiter um 50,00 € ermäßigt.

Der Raum ist besenrein am nächsten Tag vom Mieter zurückzugeben. Die gemeindliche Reinigungskraft übernimmt die Endreinigung. Die Benutzungsgebühr für Sportkurse beträgt 25,00 €/Stunde.

Anpassung der Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus in Hohenroth

Die Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus in Hohenroth sind ab dem 01.10.2023 wie folgt anzupassen:

 

 

Einheimische

Auswärtige

 

bisher:

ab 01.10.2023

ab 01.10.2023

Benutzungsgebühr für Sportkurse, pro Stunde

20,00 €

25,00 €

25,00 €

Benutzungsgebühren, pro Tag

120,00 €

180,00 €

230,00 €

Benutzungsgebühren, halber Tag

70,00 €

150,00 €

200,00 €

 

Für die Veranstaltung eines „Trösters“ und für die Anmietung durch Gemeinde/Kindergartenmitarbeiter wird die Gebühr jeweils um 30,00 € ermäßigt.