Sitzung: 17.07.2023 GHR/006/2023
Aus der
Gemeinderatssitzung vom 19.06.2023
Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik (TSF-L) -
Auftragsvergabe (Los 1-4)
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Wagner Automobile GmbH, & Co. KG
Flotowstraße 14, 86368 Gersthofen den Auftrag über Los 1 - Fahrgestell - der Lieferung
eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer
Auftragssumme von netto 56.600,- € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19 % =
brutto 67.354,- €) zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH,
Dr.-Kahlbaum- Allee 15, 02826 Görlitz den Auftrag über Los 2 - Aufbau und
feuerwehrtechnischer Ein- und Ausbau TSF-L - der Lieferung eines
Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer Auftragssumme
von netto 105.386,30 € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% = brutto 125.409,70
€) zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Albert Mahr, Feuerwehrbedarf GmbH,
Mainaustraße 48 a, 97082 Würzburg den Auftrag über Los 3 Feuerwehrtechnische
Beladung TSF-L- der Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde
Hohenroth mit einer Auftragssumme von netto 10.300,- € zuzgl. der gesetzlichen
MwSt., (bei 19% = brutto 12.257,- €) zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH,
Dr.-Kahlbaum- Allee 15, 02826 Görlitz den Auftrag über Los 4 Rollwägen - der Lieferung
eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Gemeinde Hohenroth mit einer
Auftragssumme von netto 10.950,- € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% =
brutto 13.030,50 €) zu erteilen.
Erweiterung Kindertageseinrichtung Windshausen:
Außenanlage - Spielplatzbauarbeiten: Auftragsvergabe
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Schwarz Garten- &
Spielraumgestaltung GmbH & Co. KG, Carl-Schilling-Straße 6, 97268 Kirchheim
den Auftrag über die Außenanlagen-Spielplatzarbeiten zum Projekt
"Erweiterung Kindertageseinrichtung Windshausen" mit einer
Auftragssumme von netto 182.043,90 € zuzgl. der gesetzlichen MwSt., (bei 19% =
brutto 216.632,24 €) zu erteilen.
Festlegung der Nutzungsgebühren für den Urbanussaal in
Leutershausen
Für den Gemeindesaal in Leutershausen („Urbanussaal“) werden folgende
Nutzungsgebühren (jeweils inkl. Küchennutzung) ab dem 01.07.2023 festgelegt:
Bezeichnung |
|
Größe |
Einheimische |
Auswärtige |
Ganzer Saal |
Ganzer Tag |
90 m² |
180,00 € |
230,00 € |
Halber Saal |
Ganzer Tag |
60 m² |
160,00 € |
210,00 € |
Kleiner Saal |
Ganzer Tag |
30 m² |
120,00 € |
170,00 € |
Für die Veranstaltung eines „Trösters“ wird die Gebühr um 30,00 € und
für die Anmietung durch Gemeinde/Kindergartenmitarbeiter um 50,00 € ermäßigt.
Der Raum ist besenrein am nächsten Tag vom Mieter zurückzugeben. Die
gemeindliche Reinigungskraft übernimmt die Endreinigung. Die Benutzungsgebühr
für Sportkurse beträgt 25,00 €/Stunde.
Anpassung der Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus in
Hohenroth
Die Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus in Hohenroth sind ab dem 01.10.2023 wie folgt anzupassen:
|
Einheimische |
Auswärtige |
|
|
bisher: |
ab 01.10.2023 |
ab 01.10.2023 |
Benutzungsgebühr für Sportkurse, pro Stunde |
20,00 € |
25,00 € |
25,00 € |
Benutzungsgebühren, pro Tag |
120,00 € |
180,00 € |
230,00 € |
Benutzungsgebühren, halber Tag |
70,00 € |
150,00 € |
200,00 € |
Für die Veranstaltung eines „Trösters“ und für die Anmietung durch
Gemeinde/Kindergartenmitarbeiter wird die Gebühr jeweils um 30,00 € ermäßigt.