Der Gemeinderat erhält Kenntnis vom Antrag auf Sondernutzung gemäß Art. 18 BayStrWG der ENERGU GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Ladestation für E-Fahrzeuge auf dem Parkplatz am Sportgelände (Fl. Nr. 1712) in Hohenroth.

 

Die ENERGU GmbH beabsichtigt, mit dem Bau und Betrieb der Ladestation in Hohenroth einen Beitrag zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur zu leisten.

 

Es ist geplant, auf der Parkfläche am Sportplatz in Hohenroth (Fl. Nr. 1712) eine Schnellladesäule mit zwei Ladepunkten (wozu zwei Parkplätze benötigt werden) zu errichten und zu betreiben. Die Abrechnung für die Ladekunden erfolgt pro geladene Kilowattstunde direkt mit dem Kunden.

 

Die ENERGU GmbH plant mit einer Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren und bittet daher, die Sondernutzungserlaubnis auch mindestens über diesen Zeitraum zu erteilen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung für zwei Parkplätze auf der Fl. Nr. 1712, Gemarkung Hohenroth, zum Bau und Betrieb einer öffentlichen Ladestation mit zwei Ladepunkten für E-Fahrzeuge mit einer Laufzeit von 20 Jahren durch die ENERGU GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15