Sitzung: 21.08.2023 GHR/007/2023
Auf Grundlage der von Seiten
des Bundes bzw. des Freistaates Bayern erlassenen Förderprogrammen konnte im
Ortsbereich der Gemeinde Hohenroth bislang noch kein nennenswerter Ausbau mit
Glasfaser-Hausanschlüssen (FttH) erfolgen. Grund hierfür ist die bereits
vorhandene gute Versorgung per Koaxialkabel (DOCSIS 3.1 mit bis zu 1 Gbit/s im
Downstream) und/oder per Kupferkabel (VDSL2-Super-Vectoring mit bis zu 250 Mbit/s
im Downstream). Auch nach den Vorgaben der neuen Bundesrichtlinie
(Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) werden alle Adressen mit einem
Koaxialkabelanschluss bzw. einer Anschlussmöglichkeit an das Netz der Vodafone
Deutschland GmbH als nicht förderfähig gelten. Ein geförderter flächendeckender
Ausbau der Innerortsbereiche von Hohenroth, Leutershausen, Querbachshof und
Windshausen ist deshalb auf absehbare Zeit leider nicht möglich.
Unabhängig von einer
eventuellen Förderfähigkeit von einzelnen Adressen im Gemeindegebiet der
Gemeinde Hohenroth wurde auf Grundlage der neuen förderrechtlichen Vorgaben aus
der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 durch den Landkreis Rhön-Grabfeld ein
sog. kommunaler Branchendialog zur Ermittlung der eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenziale
für das gesamte Kreisgebiet durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens meldete
sich die LEONET GmbH beim Landkreis und kündigte für den Innerortsbereich von
Hohenroth einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen an.
Die LEONET GmbH wurde daraufhin durch die Gemeinde Hohenroth bzw. den Landkreis
Rhön-Grabfeld darum gebeten, eine Erweiterung des Ausbaugebietes auf die
Ortsteile Leutershausen, Querbachshof, Windshausen und Struthof zu prüfen. Am
18.07.2023 teilte die LEONET GmbH im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung
diesbezüglich mit, dass das Ausbaugebiet auf die Ortsbereiche von
Leutershausen, Querbachshof und Windshausen erweitert wird. Ein
eigenwirtschaftlicher Ausbau des Struthofes lässt sich nach den Angaben der
LEONET GmbH leider nicht wirtschaftlich darstellen. Die LEONET GmbH kündigte
jedoch an, dass sie im Rahmen einer Ausschreibung für einen geförderten Ausbau
ein Angebot für diese Einzellage abgeben würde. Gleiches gilt für den Bereich
„Abwasseranlage Hohenroth“.
Geplantes Ausbaugebiet:
Dieser Ausbau wird jedoch nur
dann von der LEONET GmbH durchgeführt, wenn sich innerhalb der sog. Vorvermarktungsphase
(ca. zwölf Wochen) mind. 25 % der möglichen Anschlussnehmer für eine
Tarifbuchung mit einer Bindung über 24 Monate bei der LEONET GmbH entscheiden.
Im Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenroth würde diese Quote erreicht werden,
wenn für mind. 425 der insgesamt 1.698 Wohn- und Geschäftseinheiten ein
entsprechender Vorvertrag abgeschlossen wird. Die Vertriebsaktivitäten (Schreiben,
Plakate, Info-Veranstaltungen, Haustürvertrieb, usw.) würden durch die LEONET
GmbH erfolgen.
Der günstigste Tarif bei der
LEONET GmbH ist der LEO Home+ 300 Fiber (300 Mbit/s Down + 150 Mbit/s Up),
welcher nach einem sechsmonatigen Rabattierungszeitraum auf 29,95 €/Monat
monatliche Kosten i. H. v. 44,95 € verursacht. Der Abschluss eines
24-monatigen Vorvertrages umfasst somit ein Kostenvolumen i. H .v.
988,80 €. Dafür wird der Glasfaser-Hausanschluss für den Grundstückseigentümer
dann absolut kostenfrei hergestellt.
Nachdem kürzlich alle großen
Anbieter ihre Endkundenpreise für Glasfaser-Anschlüsse erhöht haben, können die
Tarife der LEONET GmbH als marktüblich bis günstig bezeichnet werden. Bei der
Telekom liegt der günstigste Glasfaser-Tarif „Fiber 50“ (mit 50 Mbit/s Down und
10 Mbit/s Up) nach der Rabattierungsphase bei 42,95 € pro Monat. Ein mit dem
LEO Home+ 300 Fiber vergleichbarer Tarif (MagentaZuhause XXL - 500 Mbit/s Down
+ 100 Mbit/s Up) liegt bei 59,95 €/Monat. Hier ist bei der Telekom allerdings
eine Flatrate ins Mobilfunknetz inkludiert. Der günstigste Glasfaser-Tarif bei
1&1 (50 Mbit/s Down) liegt nach einer zwölfmonatigen Rabattierungsphase bei
42,99 €/Monat.
Die LEONET GmbH ist bislang
noch nicht im Landkreis Rhön-Grabfeld aktiv. Erfahrungswerte zum Ausbau und
Netzbetrieb sind deshalb noch nicht vorhanden. Bayernweit genießt die LEONET
GmbH einen guten Ruf und gilt als zuverlässig. Die Tiefbauarbeiten wurden
bislang ordnungsgemäß durchgeführt und es gibt nicht mehr Beschwerden über den
Kundendienst bzw. die Vertriebsaktivitäten als bei anderen (großen) Anbietern.
In der Kooperationsvereinbarung werden Verlegetiefen von 40 cm in Gehwegen und
60 cm im Straßenkörper zugesagt. Diese Zusage ist gegenüber anderen
Netzbetreibern sehr großzügig und zeigt, dass die LEONET GmbH an einem
langfristigen Netzbetrieb interessiert ist und künftige Unterhaltungsarbeiten
reduzieren möchte. Es ist somit kein sog. „Quick & Dirty“-Ausbau geplant.
Hauptnachteile eines Ausbaus
durch die LEONET GmbH sind gegenüber einem Ausbau, z. B. durch die Telekom,
die fehlende Anbietervielfalt auf dem Netz (aktuell faktische Bindung auf die
Produkte der LEONET GmbH), die fehlenden Kombinationsmöglichkeiten mit
Mobilfunktarifen und das Fehlen von „High-End-Tarifen“ für Gewerbekunden
(Garantiere Entstörzeiten, Redundanz-Lösungen, Blockung von Denial-of-Service-Angriffen,
usw.).
Die mit dem Abschluss der
Kooperationsvereinbarung von Seiten der Gemeinde zuzusagenden
Unterstützungspflichten ergeben sich aus Ziffer 9 des Entwurfes der
Kooperationsvereinbarung und sind recht überschaubar. Die primäre Verpflichtung
der Gemeinde ist die nichtmonetäre Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
bzw. der Vermarktung der Anschlüsse/Tarife. Finanzielle Leistungen der Gemeinde
Hohenroth sind und dürfen aufgrund des Beihilferechtes nicht Gegenstand der
abzuschließenden Vereinbarung sein.
Eine Alternative zum
Eigenausbau durch die LEONET GmbH ist aktuell nicht ersichtlich. Dahingehende
Anfragen u. a. bei der Telekom Deutschland GmbH und der GlasfaserPlus GmbH
(Beteiligungsunternehmen der Telekom) wurden ablehnend beantwortet. Bei einer
Erreichung der Vorvermarktungsquote würde die LEONET GmbH ab dem zweiten
Halbjahr 2024 mit den Ausbauarbeiten beginnen.
Im Kreise der Bürgermeister,
für deren Stadt- bzw. Gemeindegebiete eine Ausbauankündigung der LEONET GmbH
vorliegt (Bad Neustadt a. d. Saale, Salz, Niederlauer, Hohenroth und
Burglauer), bestand Einigkeit darüber, dieses Ausbauprojekt mit der LEONET GmbH
anzugehen. Die LEONET GmbH hat einen guten Ruf, ein geförderter Ausbau der
betroffenen Gebiete ist auf absehbare Zeit nicht möglich und andere Anbieter
streben aktuell keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau an. Sollte die
Vorvermarkungsquote nicht erreicht werden und der Ausbau dadurch scheitern,
liegt die Verantwortung dafür bei den Bürgern/innen bzw. Unternehmen. Von
kommunaler Seite aus könnte man darauf verweisen, dass man den Bürgern/innen
und Unternehmen die Möglichkeit eines Ausbaus mit Glasfaser-Hausanschlüssen
eröffnet hat.
Insgesamt plant die LEONET
GmbH, 5.830 Adressen bzw. 9.070 Wohn- und Geschäftseinheiten in den Gemeinde-
bzw. Stadtgebieten von Bad Neustadt a. d. Saale, Salz, Niederlauer, Hohenroth
und Burglauer (rund 18 % aller Adressen im Kreisgebiet) mit Glasfaser-Hausanschlüssen
auszubauen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Hohenroth beschließt, dass Herr erster Bürgermeister Georg Straub zur
Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über die eigenwirtschaftliche
Erschließung mit Glasfaserinfrastruktur zwischen der LEONET GmbH und der
Gemeinde Hohenroth ermächtigt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
15 |