Sitzung: 21.08.2023 BHR/007/2023
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss
wird ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines
Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722/6,
Veitsberg 33 in Hohenroth vorgelegt.
Der Antragsteller hat das Anwesen kürzlich erworben und festgestellt,
dass sowohl der Wintergarten als auch der Ausbau des Dachgeschosses als zweite
Wohneinheit vom Vorbesitzer nicht beantragt wurde.
Das Grundstück Fl. Nr. 1722/6 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind für Gebäude als Dachform Satteldächer mit einer
Dachneigung von 35° +/- 3° festgesetzt. Der Wintergarten wurde mit einem
flachgeneigten Pultdach errichtet. Für die abweichende Dachform ist eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Diese ist aus
Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar, da es sich bei dem Wintergarten
um einen untergeordneten Anbau handelt und die Dachform des Hauptdaches
unverändert bleibt.
Für die zweite Wohneinheit sind zwei weitere Stellplätze auf dem
Grundstück nachzuweisen. Diese werden östlich neben der Einfahrt errichtet.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Ausbau des
Dachgeschosses und Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf
dem Grundstück Fl. Nr. 1722/6, Veitsberg 33 in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
für die abweichende Dachform des Wintergartens wird zugestimmt.
Die zwei weiteren Stellplätze auf dem Grundstück sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |