Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722/6, Veitsberg 33 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Antragsteller hat das Anwesen kürzlich erworben und festgestellt, dass sowohl der Wintergarten als auch der Ausbau des Dachgeschosses als zweite Wohneinheit vom Vorbesitzer nicht beantragt wurde.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1722/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für Gebäude als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° +/- 3° festgesetzt. Der Wintergarten wurde mit einem flachgeneigten Pultdach errichtet. Für die abweichende Dachform ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Diese ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar, da es sich bei dem Wintergarten um einen untergeordneten Anbau handelt und die Dachform des Hauptdaches unverändert bleibt.

 

Für die zweite Wohneinheit sind zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Diese werden östlich neben der Einfahrt errichtet.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722/6, Veitsberg 33 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die abweichende Dachform des Wintergartens wird zugestimmt.

 

Die zwei weiteren Stellplätze auf dem Grundstück sind nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7