Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Leichtbau Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Rad- und Heimatverein Höhenlust e. V. plant auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 die Errichtung einer gebrauchten Leichtbauhalle als Lagerhalle. Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage im Jahr 2019 wurde bereits über die Errichtung einer Lagerhalle im Bauausschuss beraten.

 

Dem Verein wurde eine Halle zum Kauf angeboten, die in der Flucht des Nachbargebäudes von Fl. Nr. 151 mit beidseitiger Grenzbebauung und einer Größe von ca. 85 m² errichtet werden soll. In der Lagerhalle sollen alle notwendigen Dinge für das Seefest gelagert werden (Kühlschränke, Biertische, usw.).

 

Das Grundstück Fl. Nr. 176 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Kleingartengebiet ausgewiesen.

 

Die Beurteilung des Vorhabens als „Sonstiges Vorhaben“ richtet sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Sonstige Vorhaben können im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im weiteren Verfahren durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft. Ebenso werden abstandsflächenrechtliche Belange (hier Zulassung einer beidseitigen Grenzbebauung) durch die Bauaufsichtsbehörde bewertet.

 

Die Dachflächenentwässerung ist bei der weiteren Planung an den vorhandenen Schacht auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 anzuschließen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Leichtbau Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 in Hohenroth.

 

Das Landratsamt wird gebeten, den Hinweis zur Entwässerung mit in den Vorbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7