Sitzung: 21.08.2023 GHR/007/2023
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde die Gemeinde Hohenroth mit E-Mail vom 11.08.2023
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale schafft die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die
Errichtung von zwei Solarparks in räumlicher Nähe. Es handelt sich um
einen ca. 6,1 ha großen
Solarpark in der Gemarkung Brendlorenzen nördlich des Ortsteils
Brendlorenzen und einen
ca. 4,9 ha großen Solarpark in der Gemarkung Lebenhan südlich des
Ortsteils Lebenhan. Für
beide Projekte hat der Stadtrat von Bad Neustadt a. d. Saale in der
Sitzung vom 06.07.2023
die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen. Die Geltungsbereiche
der beiden Bebauungspläne sind im bestehenden Flächennutzungsplan als
„landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird für
diesen Bereich in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Die Flächen werden nach § 11 Abs. 2 BauNVO in Sondergebietsflächen mit der
Zweckbestimmung „Erzeugung regenerativer Energie“ umgewandelt. Die Art der
Nutzung wird als „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ festgelegt. Ziel ist die
Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Nebenanlagen.
Die Planbereiche stellen sich wie folgt dar:
Im Übrigen wird auf die im Vorfeld der Sitzung einsehbaren
Planunterlagen verwiesen.
Nach Ansicht der Verwaltung werden die Belange der Gemeinde Hohenroth
durch die Planung der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale nicht berührt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung der
Bebauungspläne „Solarpark Lebenhan“ und „Solarpark Brendlorenzen“ zur Kenntnis.
Nachdem die Belange der Gemeinde Hohenroth nicht berührt sind, wird von
der Abgabe einer Stellungnahme zu den vorgelegten Planungen abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |