Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Doppelcarports mit Nebengebäude auf Grundstück Fl. Nr. 366, Rhönblick 15 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherrin beabsichtigt, ein Doppelcarport (34,8 m²) mit Nebengebäude (36,85 m²) an der süd-westlichen Grundstücksgrenze zu errichten. Die vorhandene Garage wird abgebrochen, eine neue Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksbereich wird errichtet.

 

Das Carport sowie das Nebengebäude ist in Holzbauweise und flachgeneigtem Pultdach (Dachneigung 5°) mit Trapezblecheindeckung vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 366 befindet sich im Innerortsbereich von Hohenroth. Die Zulässigkeit des Vorhabens bemisst sich nach § 34 Baugesetzbuch. Es ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 365 befindet sich direkt angrenzend ebenso ein Nebengebäude.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange prüft das Landratsamt. Es liegen zwei Abstandsflächenübernahmen der Nachbarn vor.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben ihre Zustimmung zum Vorhaben auf den Planunterlagen erteilt.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die Um- bzw. Neubaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern. Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.

 

 


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelcarports mit Nebengebäude auf Grundstück Fl. Nr. 366, Rhönblick 15 in Hohenroth entsprechend der eingereichten Planunterlagen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7