Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hohenroth vom 25.04.2022 (TOP 4 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens nach der Bundesrichtlinie für den Breitbandausbau zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wurde nach den Beschlussfassungen durch alle beteiligten Städte und Gemeinden im August/September 2022 unterzeichnet. Noch bevor das Markterkundungsverfahren gestartet werden konnte, sprach der Bund am 25.10.2022 völlig überraschend einen sofortigen und rückwirkenden Förderstopp für alle Infrastrukturmaßnahmen nach seinem bis dahin gültigen Graue-Flecken-Förderprogramm aus.

 

Es folgten monatelange Diskussionen zur Fortführung des Bundesprogramms für den Breitbandausbau. Am 03.04.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und einen Förderaufruf für das Jahr 2023 veröffentlicht. Entsprechend diesem Förderaufruf sind die Förderanträge bis spätestens zum 15.10.2023 beim Projektträger einzureichen. Vor der Antragstellung ist ein sog. kommunaler Branchendialog (mind. 4 Wochen) durchzuführen und das Markterkundungsverfahren (mind. 8 Wochen) zu durchlaufen. Die Antragsfrist wird von allen Beteiligten als sehr ambitioniert bewertet.

 

Der Bund gewährt für Ausbaumaßnahmen nach der genannten Richtlinie einen Fördersatz i. H. v. 50 %. Dieser Fördersatz wird über ein Ko-Förderprogramm des Freistaates Bayern (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 vom 20.07.2023) um 40 % auf 90 % aufgestockt. Die Fördermittel des Bundes stehen, anders als bei der Bayerischen Gigabitrichtlinie, jedoch nicht jeder Stadt/Gemeinde gesichert zur Verfügung – vielmehr muss man sich um die Fördermittel bewerben. Für den Freistaat Bayern steht im ersten Förderaufruf ein Förderbetrag i. H. v. 450 Mio. Euro bereit. Die Projektauswahl erfolgt über ein Punktesystem/Ranking. Förderfähig sind alle Adressen, die noch nicht mit einem Glasfaser-Anschluss bzw. einem Koaxialkabel-Anschluss (DOCSIS-Anschluss von Vodafone) erschlossen bzw. erschließbar sind und für die auch noch kein Ausbau mit einem Glasfaser-Anschluss vereinbart bzw. angekündigt wurde.

 

Der Landkreis hat für seine kreisangehörigen Städte/Gemeinden im Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 24.05.2023 den kommunalen Branchendialog durchgeführt. Im Rahmen dieses Dialoges teilte auch die LEONET GmbH den eigenwirtschaftlichen Ausbau für die Ortsbereiche von Hohenroth, Leutershausen, Querbachshof und Windshausen mit. Anschließend wurde nach einer umfangreichen Nachpflege der insgesamt mehr als 28.000 Hauskoordinaten (Bund und Land verwenden keine einheitliche Datengrundlage) am 26.06.2023 das landkreisweite Markterkundungsverfahren gestartet. Die Rückmeldefrist für die Anbieter lief am 29.08.2023 ab.

 

Gemäß dem vorläufigen Ergebnis der Markterkundung gelten im Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenroth insgesamt 24 Adressen als förderfähig. Auf die beiliegende Kartendarstellung wird diesbezüglich verwiesen. Für alle anderen Ortsbereiche/Adressen ist bereits ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen durchgeführt bzw. angekündigt oder diese sind von der Vodafone Deutschland GmbH per Koaxialkabel-Anschluss angebunden bzw. anbindbar. Sollte sich im Rahmen der Vorvermarktung durch die LEONET GmbH zeigen, dass die erforderliche Anschlussnehmer-Quote für einen Ausbau (25 %) nicht erreicht wird, werden für künftige Förderaufrufe ggf. noch weitere Adressen förderfähig. Aktuell gelten die Adressen, für welche ein Ausbau durch die LEONET GmbH angekündigt wurde, jedoch als nicht förderfähig.

 

Für einen geförderten Ausbau der 24 förderfähigen Adressen würde voraussichtlich eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 785.000 Euro anfallen. Diese errechnet sich die folgt:

 

Ortsbereich

Anzahl der auszubauenden Adressen

Wirtschaftlichkeitslücke

Hohenroth (Wald-KiTa, Wald-Infopunkt, Feldscheune – liegt auf der Trasse, Lagerhalle, Wasserversorgungsanlage, Gebäude Abwasserverband, Wohnhäuser)

11

350.000 Euro

Leutershausen (Mobilfunkanlage, Wasserversorgungsanlage)

2

130.000 Euro

Querbachshof (Lagerhalle)

1

20.000 Euro

Windshausen (Struthof, Sportheim + Mobilfunkanlage, Fa. Barth, Wasserversorgungsanlagen)

10

285.000 Euro

Summe:

24

785.000 Euro

 

Die Wirtschaftlichkeitslücke für dieses Ausbauprojekt könnte wie folgt finanziert werden:

 

Wirtschaftlichkeitslücke (von der Gemeinde zu übernehmen):                             785.000 Euro

Fördermittel nach der Gigabit-RL 2.0 (50 %):                                                        392.500 Euro

Fördermittel nach der KofGibitR 2.0 (40 %):                                                          314.000 Euro

Eigenanteil der Gemeinde Hohenroth:                                                                78.500 Euro

 

Anders als nach der Bay. Gigabitrichtlinie müssen gemäß Ziffer 5.2 der Gigabit-RL 2.0 alle förderfähigen Adressen der betroffenen Gemeinde oder abgrenzbarer Verwaltungsbezirke/ Ortsteile dieser Gemeinde ausgebaut werden. Eine Herausnahme von einzelnen Adressen/Ortsbereichen ist nur mit einer einschlägigen Begründung möglich – wobei alleine hohe Ausbaukosten nicht als Begründung für eine Herausnahme ausreichen. Es kann somit lediglich über einen gesammelten Ausbau bzw. Nichtausbau der förderfähigen Adressen pro Ortsteil entschieden werden. Eine Herausnahme von einzelnen Adressen ist, lt. Förderbehörde, nur auf Basis einer Erklärung des Eigentümers zum fehlenden Anschlussbedarf möglich. Adressen in ihrem Eigentum könnte die Gemeinde Hohenroth somit auch einzeln vom Ausbau ausnehmen. Bei Adressen im Privateigentum ist eine Herausnahme förderrechtlich nur mit einer entsprechenden Erklärung des jeweiligen Eigentümers denkbar.  

 

Soweit sich der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth für einen geförderten Ausbau entschließen sollte, ist eine Antragstellung und Ausschreibung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sinnvoll. Dazu muss die Aufgabe inkl. aller erforderlichen Befugnisse auf eine „Leitkommune“ übertragen werden. Durch die interkommunale Zusammenarbeit würde einerseits die Erreichung der Bagatellgrenze (200.000 Euro) für alle beteiligten Städte/Gemeinden sichergestellt und weiterhin könnte durch die hierfür gewährten Bonuspunkte eine bessere Platzierung im Ranking erreicht werden. Von Seiten des Landkreises wird eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer vorgeschlagen. Die Gemeinde Niederlauer hat einen geförderten Ausbau auf Grundlage der Gigabit RL 2.0 bereits abgelehnt. In der Gemeinde Salz gibt es keine förderfähigen Adressen mehr. Als Leitkommune sollte die Gemeinde Burglauer agieren. Für jedes Stadt-/Gemeindegebiet wird bei der gemeinsamen Ausschreibung mind. ein Los gebildet. Die Eigenanteile werden entsprechend der Wirtschaftlichkeitslücken pro Stadt-/Gemeindegebiet auf die einzelnen Städte/Gemeinden aufgeteilt. Ein Erstentwurf für die diesbezügliche Zweckvereinbarung liegt bei. Da dieser Entwurf aktuell noch von der Rechtsaufsicht am Landratsamt geprüft wird, könnten sich daran jedoch noch geringfügige Änderungen ergeben.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth wird darum gebeten, eine Entscheidung über die Durchführung einer geförderten Ausbaumaßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, die auszubauenden Ortsbereiche und den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer zu treffen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth beschließt, dass die förderfähigen Adressen in folgenden Ortsteilen gefördert nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz ausgebaut werden sollen:

 

   Hohenroth (Feldscheune, Lagerhalle, Gebäude Abwasserverband, Wohnhäuser) – 8 Adressen

   Leutershausen (Wasserversorgungsanlage) – 1 Adresse

   Querbachshof (Lagerhalle) – 1 Adresse

   Windshausen (Struthof, Sportheim + Mobilfunkanlage, Wasserversorgungsanlagen) – 9 Adressen

 

Die Antragstellung sowie ggf. die Abwicklung des Infrastruktur-Förderverfahrens sollen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer erfolgen. Die Gemeinde Burglauer soll dabei als Leitkommune agieren.

 

Der erste Bürgermeister wird dazu ermächtigt, eine entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14