Sitzung: 18.09.2023 GHR/008/2023
Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hohenroth
vom 25.04.2022 (TOP 4 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung hat
der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth dem Abschluss einer Zweckvereinbarung
zur Durchführung eines gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens
nach der Bundesrichtlinie für den Breitbandausbau zugestimmt. Die
Zweckvereinbarung wurde nach den Beschlussfassungen durch alle beteiligten
Städte und Gemeinden im August/September 2022 unterzeichnet. Noch bevor das
Markterkundungsverfahren gestartet werden konnte, sprach der Bund am 25.10.2022
völlig überraschend einen sofortigen und rückwirkenden Förderstopp für alle
Infrastrukturmaßnahmen nach seinem bis dahin gültigen
Graue-Flecken-Förderprogramm aus.
Es folgten monatelange Diskussionen zur Fortführung des Bundesprogramms
für den Breitbandausbau. Am 03.04.2023 hat das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und einen Förderaufruf
für das Jahr 2023 veröffentlicht. Entsprechend diesem Förderaufruf sind die
Förderanträge bis spätestens zum 15.10.2023 beim Projektträger einzureichen.
Vor der Antragstellung ist ein sog. kommunaler Branchendialog (mind. 4 Wochen)
durchzuführen und das Markterkundungsverfahren (mind. 8 Wochen) zu durchlaufen.
Die Antragsfrist wird von allen Beteiligten als sehr ambitioniert bewertet.
Der Bund gewährt für Ausbaumaßnahmen nach der genannten Richtlinie einen
Fördersatz i. H. v. 50 %. Dieser Fördersatz wird über ein
Ko-Förderprogramm des Freistaates Bayern (Bayerische
Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 vom 20.07.2023) um 40 % auf 90 %
aufgestockt. Die Fördermittel des Bundes stehen, anders als bei der Bayerischen
Gigabitrichtlinie, jedoch nicht jeder Stadt/Gemeinde gesichert zur Verfügung –
vielmehr muss man sich um die Fördermittel bewerben. Für den Freistaat Bayern
steht im ersten Förderaufruf ein Förderbetrag i. H. v. 450 Mio. Euro
bereit. Die Projektauswahl erfolgt über ein Punktesystem/Ranking. Förderfähig
sind alle Adressen, die noch nicht mit einem Glasfaser-Anschluss bzw. einem
Koaxialkabel-Anschluss (DOCSIS-Anschluss von Vodafone) erschlossen bzw.
erschließbar sind und für die auch noch kein Ausbau mit einem
Glasfaser-Anschluss vereinbart bzw. angekündigt wurde.
Der Landkreis hat für seine kreisangehörigen Städte/Gemeinden im
Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 24.05.2023 den kommunalen Branchendialog
durchgeführt. Im Rahmen dieses Dialoges teilte auch die LEONET GmbH den
eigenwirtschaftlichen Ausbau für die Ortsbereiche von Hohenroth, Leutershausen,
Querbachshof und Windshausen mit. Anschließend wurde nach einer umfangreichen
Nachpflege der insgesamt mehr als 28.000 Hauskoordinaten (Bund und Land
verwenden keine einheitliche Datengrundlage) am 26.06.2023 das landkreisweite Markterkundungsverfahren
gestartet. Die Rückmeldefrist für die Anbieter lief am 29.08.2023 ab.
Gemäß dem vorläufigen Ergebnis der Markterkundung gelten im
Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenroth insgesamt 24 Adressen als förderfähig.
Auf die beiliegende Kartendarstellung wird diesbezüglich verwiesen. Für alle
anderen Ortsbereiche/Adressen ist bereits ein Ausbau mit
Glasfaser-Hausanschlüssen durchgeführt bzw. angekündigt oder diese sind von der
Vodafone Deutschland GmbH per Koaxialkabel-Anschluss angebunden bzw. anbindbar.
Sollte sich im Rahmen der Vorvermarktung durch die LEONET GmbH zeigen, dass die
erforderliche Anschlussnehmer-Quote für einen Ausbau (25 %) nicht erreicht
wird, werden für künftige Förderaufrufe ggf. noch weitere Adressen förderfähig.
Aktuell gelten die Adressen, für welche ein Ausbau durch die LEONET GmbH
angekündigt wurde, jedoch als nicht förderfähig.
Für einen geförderten Ausbau der 24 förderfähigen Adressen würde
voraussichtlich eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 785.000 Euro anfallen.
Diese errechnet sich die folgt:
Ortsbereich |
Anzahl der auszubauenden Adressen |
Wirtschaftlichkeitslücke |
Hohenroth (Wald-KiTa, Wald-Infopunkt, Feldscheune – liegt auf der
Trasse, Lagerhalle, Wasserversorgungsanlage, Gebäude Abwasserverband, Wohnhäuser) |
11 |
350.000 Euro |
Leutershausen (Mobilfunkanlage, Wasserversorgungsanlage) |
2 |
130.000 Euro |
Querbachshof (Lagerhalle) |
1 |
20.000 Euro |
Windshausen (Struthof, Sportheim + Mobilfunkanlage, Fa. Barth,
Wasserversorgungsanlagen) |
10 |
285.000 Euro |
Summe: |
24 |
785.000
Euro |
Die Wirtschaftlichkeitslücke für dieses Ausbauprojekt könnte wie folgt
finanziert werden:
Wirtschaftlichkeitslücke (von der Gemeinde zu übernehmen): 785.000 Euro
Fördermittel nach der Gigabit-RL 2.0 (50 %): 392.500 Euro
Fördermittel nach der KofGibitR 2.0 (40 %): 314.000 Euro
Eigenanteil der
Gemeinde Hohenroth: 78.500 Euro
Anders als nach der Bay. Gigabitrichtlinie müssen gemäß Ziffer 5.2 der
Gigabit-RL 2.0 alle förderfähigen Adressen der betroffenen Gemeinde oder
abgrenzbarer Verwaltungsbezirke/ Ortsteile dieser Gemeinde ausgebaut werden.
Eine Herausnahme von einzelnen Adressen/Ortsbereichen ist nur mit einer
einschlägigen Begründung möglich – wobei alleine hohe Ausbaukosten nicht als
Begründung für eine Herausnahme ausreichen. Es kann somit lediglich über einen
gesammelten Ausbau bzw. Nichtausbau der förderfähigen Adressen pro Ortsteil
entschieden werden. Eine Herausnahme von einzelnen Adressen ist, lt.
Förderbehörde, nur auf Basis einer Erklärung des Eigentümers zum fehlenden
Anschlussbedarf möglich. Adressen in ihrem Eigentum könnte die Gemeinde
Hohenroth somit auch einzeln vom Ausbau ausnehmen. Bei Adressen im
Privateigentum ist eine Herausnahme förderrechtlich nur mit einer
entsprechenden Erklärung des jeweiligen Eigentümers denkbar.
Soweit sich der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth für einen geförderten
Ausbau entschließen sollte, ist eine Antragstellung und Ausschreibung im Rahmen
einer interkommunalen Zusammenarbeit sinnvoll. Dazu muss die Aufgabe inkl.
aller erforderlichen Befugnisse auf eine „Leitkommune“ übertragen werden. Durch
die interkommunale Zusammenarbeit würde einerseits die Erreichung der
Bagatellgrenze (200.000 Euro) für alle beteiligten Städte/Gemeinden
sichergestellt und weiterhin könnte durch die hierfür gewährten Bonuspunkte
eine bessere Platzierung im Ranking erreicht werden. Von Seiten des Landkreises
wird eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer
vorgeschlagen. Die Gemeinde Niederlauer hat einen geförderten Ausbau auf
Grundlage der Gigabit RL 2.0 bereits abgelehnt. In der Gemeinde Salz gibt es
keine förderfähigen Adressen mehr. Als Leitkommune sollte die Gemeinde
Burglauer agieren. Für jedes Stadt-/Gemeindegebiet wird bei der gemeinsamen
Ausschreibung mind. ein Los gebildet. Die Eigenanteile werden entsprechend der
Wirtschaftlichkeitslücken pro Stadt-/Gemeindegebiet auf die einzelnen
Städte/Gemeinden aufgeteilt. Ein Erstentwurf für die diesbezügliche
Zweckvereinbarung liegt bei. Da dieser Entwurf aktuell noch von der Rechtsaufsicht
am Landratsamt geprüft wird, könnten sich daran jedoch noch geringfügige
Änderungen ergeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth wird darum gebeten, eine
Entscheidung über die Durchführung einer geförderten Ausbaumaßnahme nach der
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, die auszubauenden Ortsbereiche und den
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der
Gemeinde Burglauer zu treffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth beschließt, dass die
förderfähigen Adressen in folgenden Ortsteilen gefördert nach der
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz
ausgebaut werden sollen:
Hohenroth
(Feldscheune, Lagerhalle, Gebäude Abwasserverband, Wohnhäuser) – 8 Adressen
Leutershausen (Wasserversorgungsanlage) – 1
Adresse
Querbachshof (Lagerhalle) – 1 Adresse
Windshausen (Struthof, Sportheim +
Mobilfunkanlage, Wasserversorgungsanlagen) – 9 Adressen
Die Antragstellung sowie ggf. die Abwicklung des
Infrastruktur-Förderverfahrens sollen im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer erfolgen. Die Gemeinde Burglauer soll
dabei als Leitkommune agieren.
Der erste Bürgermeister wird dazu ermächtigt, eine entsprechende
Zweckvereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |