Sitzung: 18.09.2023 GHR/008/2023
In seiner Sitzung am 19.06.2023 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des
Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 29.06.2023
öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ ist
erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die im
Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche „A2“ von der Fl.Nr. 1608, Gemarkung
Leutershausen auf die Fl.Nr. 1477, Gemarkung Hohenroth zu verlegen.
Mit der Erstellung der Planunterlagen für die 1. Änderung des
Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“, hat der Vorhabenträger - die ABO Wind AG
- das Planungsbüro Glanz aus Leutershausen beauftragt.
Der vom Büro Glanz ausgearbeitete Planentwurf wird dem Gemeinderat zur
Genehmigung vorgelegt.
Beschluss:
Der vom Planungsbüro Glanz ausgearbeitete Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ in der Fassung vom 31.08.2023 wird vom
Gemeinderat anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des anerkannten Entwurfes zur
1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ die
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Änderungsverfahren zu
beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |