In seiner Sitzung am 19.06.2023 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 29.06.2023 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche „A2“ von der Fl.Nr. 1608, Gemarkung Leutershausen auf die Fl.Nr. 1477, Gemarkung Hohenroth zu verlegen.

 

Mit der Erstellung der Planunterlagen für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“, hat der Vorhabenträger - die ABO Wind AG - das Planungsbüro Glanz aus Leutershausen beauftragt.

 

Der vom Büro Glanz ausgearbeitete Planentwurf wird dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro Glanz ausgearbeitete Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ in der Fassung vom 31.08.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des anerkannten Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Änderungsverfahren zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14