Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Sitzung am 12.06.2007 für das Baugebiet „Erdmannstal“ in Windshausen ein Familienförderungsprogramm beschlossen.
Hiernach erhalten Familien mit Kinder unter 14 Jahren für das erste bis dritte Kind jeweils 4,00 €/m² Ermäßigung auf den Grundstückspreis. Später geborene Kinder werden bis zu zehn Jahre nach dem Erwerbszeitpunkt den o. g. Regeln gleichgestellt. Derzeit sind alle Bauplätze im Bereich des Bebauungsplanes „Erdmannstal“, 1. BA verkauft.

 

Die Abwicklung des Familienförderungsprogramms wurde bei seiner Einführung eng mit der Fachauskunft des Notars abgestimmt. In den notariellen Kaufverträgen sind detailliert die Voraussetzungen des Familienförderungsprogramms eingearbeitet (Pflicht zur Eigennutzung, Minderung der Förderung bei teilweise nicht vertragsgemäßer Eigennutzung etc.). Dies geschieht auf privatrechtlicher Basis und hat in der Vergangenheit zu keinen Problemfällen bzw. Ausfällen geführt.

 

Im Rahmen von überörtlichen Rechnungsprüfungen wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen Gemeinden Vermögensgegenstände, wozu auch Grundstücke gehören, nur zum vollen Wert veräußern dürfen. Soziale Gesichtspunkte können eine Wertunterschreitung zwar grundsätzlich rechtfertigen, jedoch muss dabei der soziale Aspekt (v. a. Einkommens- und Vermögenssituation) umfassend berücksichtigt werden. Die Anzahl der Kinder unter 14 Jahren ist allein für sich betrachtet kein Hinweis auf das Vorliegen einer sozialen Härte.

 

Die ursprünglichen Absichten der Einführung des Familienförderprogramms (Schaffung von Vermarktungsanreizen für vorhandene Bauplätze und Sicherung Kindergartenstandort in Windshausen) sind aktuell hinterfragbar. Sowohl die Kinderzahl in der Gemeinde als auch die Vermarktung von Bauland bieten zurzeit keinen Anlass, zusätzliche Verbilligungen bei Verkäufen zu gewähren.

 

Gegen die künftige Einstellung des Familienförderungsprogramms der Gemeinde Hohenroth bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Damit wäre auch die Problematik der Verbilligung ohne soziale Härte gelöst und die Forderung der Einschränkung von freiwilligen Leistungen für „Stabilisierungsgemeinden“ erfüllt.


Beschluss:

 

Das Familienförderungsprogramm der Gemeinde Hohenroth für das Baugebiet „Erdmannstal“ in Windshausen wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

 

Hinweis: Die vertraglichen Verpflichtungen aus bereits bestehenden notariellen Kaufverträgen für innerhalb zehn Jahren nach Erwerb geborene Kinder sind noch zu erfüllen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15