Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 412 im Rhönblick 2 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte vor Erstellung der Bauantragsunterlagen wissen, ob der Bauausschuss einer Bebauung gem. eingereichter Skizze zustimmt.

 

 

Aus der Skizze geht hervor, dass die Zufahrt zur Garage von der Schulstraße vorgesehen ist. Das Wohngebäude könnte, wie aus der Skizze ersichtlich, entweder mit einem Abstand von 3 m zur Garage oder direkt an die Garage herangerückt errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 412 befindet sich im Innerortsbereich von Hohenroth. Die Zulässigkeit des Vorhabens bemisst sich nach § 34 Baugesetzbuch. Es ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Einfügungsgebot ist bis auf die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll eingehalten. Die faktisch vorhandene überbaubare Grundstücksfläche (siehe Lageplan) wird durch das geplante Einfamilienwohnhaus überschritten.

 

 

Da es sich bei der Fl. Nr. 412 um ein Eckgrundstück handelt, könnte ebenfalls einer Bebauung abweichend von der faktisch vorhandenen überbaubaren Grundstücksfläche zugestimmt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Die vom Bauherrn beabsichtigte Zufahrt zur Garage führt jedoch über den in der Schulstraße vorhandenen Gehweg. Sofern hierfür eine Bordsteinabsenkung erforderlich ist, müsste dies in einer Erschließungsvereinbarung geregelt werden und ginge zu Lasten des Bauherrn. Die geplante Ausrichtung des Hauses zur Schulstraße hin erfordert allerdings eine entsprechende Hausnummernzuteilung, in diesem Falle „Schulstraße 20.

 

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 412 im Rhönblick 2 in Hohenroth entsprechend der eingereichten Skizze zu und stellt sein Einvernehmen zur geplanten Bebauung in Aussicht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7