Sitzung: 16.10.2023 BHR/009/2023
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 412 im Rhönblick 2
in Hohenroth vorgelegt.
Der Bauherr möchte vor Erstellung der Bauantragsunterlagen wissen, ob
der Bauausschuss einer Bebauung gem. eingereichter Skizze zustimmt.
Aus der Skizze geht hervor, dass die Zufahrt zur Garage von der
Schulstraße vorgesehen ist. Das Wohngebäude könnte, wie aus der Skizze
ersichtlich, entweder mit einem Abstand von 3 m zur Garage oder direkt an die
Garage herangerückt errichtet werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 412 befindet sich im Innerortsbereich
von Hohenroth. Die Zulässigkeit des Vorhabens bemisst sich nach § 34
Baugesetzbuch. Es ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Einfügungsgebot ist bis auf die Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll eingehalten. Die faktisch vorhandene überbaubare
Grundstücksfläche (siehe Lageplan) wird durch das geplante Einfamilienwohnhaus
überschritten.
Da es sich bei der Fl. Nr. 412 um ein Eckgrundstück handelt, könnte
ebenfalls einer Bebauung abweichend von der faktisch vorhandenen überbaubaren
Grundstücksfläche zugestimmt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken
gegen das geplante Vorhaben. Die vom Bauherrn beabsichtigte Zufahrt zur Garage
führt jedoch über den in der Schulstraße vorhandenen Gehweg. Sofern hierfür
eine Bordsteinabsenkung erforderlich ist, müsste dies in einer
Erschließungsvereinbarung geregelt werden und ginge zu Lasten des Bauherrn. Die
geplante Ausrichtung des Hauses zur Schulstraße hin erfordert allerdings eine
entsprechende Hausnummernzuteilung, in diesem Falle „Schulstraße 20.
Der Bauausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 412 im Rhönblick 2
in Hohenroth entsprechend der eingereichten Skizze zu und stellt sein
Einvernehmen zur geplanten Bebauung in Aussicht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |