In der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2023 wurde im Rahmen der Beschlussfassung über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und der u. a. damit einhergehenden Empfehlung des Finanzausschusses über eine Beendigung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Gemeinde Hohenroth für die Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) beraten.

 

Die Aufgaben der KVÜ werden auf Grundlage der politischen Willensbildung seit 2011 im Rahmen einer Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale ausgeführt. Die grundlegenden Strukturen dazu wurden zu Beginn (2011) erarbeitet und eingerichtet, dabei spielte bereits damals der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eine maßgebende Rolle. Neben Mitgliedsgemeinden der VG wird die Dienstleistung auch für weitere Kommunen erbracht – aktuell findet die Zusammenarbeit mit dem Markt Saal a. d. Saale, Bad Bocklet, Burkardroth, Geroda und der Gemeinde Oberleichtersbach statt.

 

Sollte der Gemeinderat Hohenroth die Zusammenarbeit für die Zukunft infrage stellen, sieht die Zweckvereinbarung in § 8 Abs. 2 die Regelung vor, dass unter Einhaltung einer einjährigen Frist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden kann. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und allen an der Zweckvereinbarung beteiligten Körperschaften bekannt zu geben.

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der VG weist darauf hin, dass durch die Überwachung des fließenden Verkehrs in den Gemeinden ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Verkehrsunfällen bzw. Verminderung von Unfallfolgen geleistet wird und zugleich Behinderungen und Belästigungen im Straßenverkehr vermindert werden. Sie dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenen Fahrverhalten zu veranlassen. Das dies erfolgreich gelingt, bestätigen die rückläufigen Verstoßzahlen.

 

Gesamtverstöße aller Messstellen

 

Erfahrungswerte zeigen, dass bei einer Einstellung der Geschwindigkeitsmessungen mit einem Anstieg von Verstößen gerechnet werden muss. Die Gemeinde ist dann nicht weiter in der Lage hier gegen zu steuern, gerade für besonders schützenswerte Bereiche mit erhöhtem Fußgängeraufkommen wie z. B. dem Schülerverkehr in der Jahnstraße in Hohenroth.
Inwieweit Kapazitäten der Polizei für die Geschwindigkeitsüberwachung in der Gemeinde Hohenroth vorhanden sind, wäre ggf. abzufragen.

 

Wie nachfolgender Grafik zu entnehmen ist, findet im sensiblen Verkehrsraum der Jahnstraße der überwiegende Teil der Verstöße statt.

 

Verstoßzahlen Jahnstraße (Straßensperrung in der Zeit von Ende 2018 bis Mitte 2021)

 

Die Gemeinde Hohenroth nimmt aktuell von insgesamt 79 Messstunden/Monat einen Anteil von 6 Messstunden für die Verkehrsüberwachung zum Schutze ihrer Bürger/innen sowie einer nachhaltigen Verkehrssicherheit in Anspruch.

 

Um die Nachhaltigkeit der Verkehrsüberwachung seit deren Einführung nicht insgesamt infrage zu stellen wird empfohlen über die Möglichkeit einer Messstundenreduzierung sowie Konzentrierung der KVÜ auf besonders zu schützende Bereiche im Gemeinderat zu beraten. Auch damit wäre eine Kostenreduzierung i. S. der Haushaltskonsolidierung erreicht und kann entsprechend im Haushaltskonsolidierungskonzept begründet werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt

 

Alternative 1

 

die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ mit der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Schutze seiner Bürger/innen weiterzuführen. Die monatlichen Messstunden sollen neu im Umfang von zwei Stunden festgelegt werden. Die Anpassung soll möglichst zum 01.01.2024 erfolgen.
Die Anpassung der Messstunden ist abhängig von der Gesamtstundenverteilung auf die teilnehmenden Kommunen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit (Art. 7 Abs. 2 KommZG - Nachrangigkeit).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

11

Anwesend:

15

 

 

 

Alternative 2

 

die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ fristgerecht zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche schriftliche Kündigung zu veranlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

15

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach eigehender Diskussion gemäß Alternative 2 die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ fristgerecht zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche schriftliche Kündigung zu veranlassen. Zudem wird Herr Erster Bürgermeister Straub beauftragt, eine Reduzierung auf zwei Messstunden für das Jahr 2024 zu bewirken.