Sitzung: 22.11.2023 GHR/010/2023
In der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2023 wurde im Rahmen der
Beschlussfassung über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und der u. a. damit
einhergehenden Empfehlung des Finanzausschusses über eine Beendigung der
interkommunalen Zusammenarbeit durch die Gemeinde Hohenroth für die Aufgaben
der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) beraten.
Die Aufgaben der KVÜ werden auf Grundlage der politischen Willensbildung
seit 2011 im Rahmen einer Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“
durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale ausgeführt. Die
grundlegenden Strukturen dazu wurden zu Beginn (2011) erarbeitet und
eingerichtet, dabei spielte bereits damals der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
eine maßgebende Rolle. Neben Mitgliedsgemeinden der VG wird die Dienstleistung
auch für weitere Kommunen erbracht – aktuell findet die Zusammenarbeit mit dem
Markt Saal a. d. Saale, Bad Bocklet, Burkardroth, Geroda und der Gemeinde
Oberleichtersbach statt.
Sollte der Gemeinderat Hohenroth die Zusammenarbeit für die Zukunft
infrage stellen, sieht die Zweckvereinbarung in § 8 Abs. 2 die Regelung vor,
dass unter Einhaltung einer einjährigen Frist jeweils zum Ende eines
Kalenderjahres gekündigt werden kann. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären
und allen an der Zweckvereinbarung beteiligten Körperschaften bekannt zu geben.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der VG weist darauf hin, dass durch die
Überwachung des fließenden Verkehrs in den Gemeinden ein wichtiger Beitrag zur
Verhinderung von Verkehrsunfällen bzw. Verminderung von Unfallfolgen geleistet
wird und zugleich Behinderungen und Belästigungen im Straßenverkehr vermindert
werden. Sie dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und
besonnenen Fahrverhalten zu veranlassen. Das dies erfolgreich gelingt, bestätigen
die rückläufigen Verstoßzahlen.
Gesamtverstöße aller
Messstellen
Erfahrungswerte zeigen, dass bei einer Einstellung der
Geschwindigkeitsmessungen mit einem Anstieg von Verstößen gerechnet werden
muss. Die Gemeinde ist dann nicht weiter in der Lage hier gegen zu steuern, gerade
für besonders schützenswerte Bereiche mit erhöhtem Fußgängeraufkommen wie z. B.
dem Schülerverkehr in der Jahnstraße in Hohenroth.
Inwieweit Kapazitäten der Polizei für die Geschwindigkeitsüberwachung in der
Gemeinde Hohenroth vorhanden sind, wäre ggf. abzufragen.
Wie nachfolgender Grafik zu entnehmen ist, findet im sensiblen
Verkehrsraum der Jahnstraße der überwiegende Teil der Verstöße statt.
Verstoßzahlen Jahnstraße
(Straßensperrung in der Zeit von Ende 2018 bis Mitte 2021)
Die Gemeinde Hohenroth nimmt aktuell von insgesamt 79 Messstunden/Monat
einen Anteil von 6 Messstunden für die Verkehrsüberwachung zum Schutze ihrer
Bürger/innen sowie einer nachhaltigen Verkehrssicherheit in Anspruch.
Um die Nachhaltigkeit der Verkehrsüberwachung seit deren Einführung
nicht insgesamt infrage zu stellen wird empfohlen über die Möglichkeit einer
Messstundenreduzierung sowie Konzentrierung der KVÜ auf besonders zu schützende
Bereiche im Gemeinderat zu beraten. Auch damit wäre eine Kostenreduzierung i.
S. der Haushaltskonsolidierung erreicht und kann entsprechend im
Haushaltskonsolidierungskonzept begründet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
Alternative 1
die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ mit der
Überwachung des fließenden Verkehrs zum Schutze seiner Bürger/innen
weiterzuführen. Die monatlichen Messstunden sollen neu im Umfang von zwei
Stunden festgelegt werden. Die Anpassung soll möglichst zum 01.01.2024
erfolgen.
Die Anpassung der Messstunden ist abhängig von der Gesamtstundenverteilung auf
die teilnehmenden Kommunen unter Berücksichtigung der Anforderungen des
Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit (Art. 7 Abs. 2 KommZG - Nachrangigkeit).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
15 |
Alternative 2
die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ fristgerecht zum
31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche schriftliche
Kündigung zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Anwesend: |
15 |
Der Gemeinderat beschließt nach eigehender Diskussion gemäß Alternative
2 die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ fristgerecht zum
31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche schriftliche
Kündigung zu veranlassen. Zudem wird Herr Erster Bürgermeister Straub
beauftragt, eine Reduzierung auf zwei Messstunden für das Jahr 2024 zu
bewirken.